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Auf den Punkt

 
  • Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Sicherheitsgurte während der Fahrt zu jeder Zeit angelegt sein.
  • Ausnahmen gelten lediglich für gewisse Lieferanten, im Busverkehr und beim Fahren im Schritttempo.
  • Das unangeschnallte Fahren und das Nicht-Anschnallen von Kindern kann mit Bußgeldern von bis zu 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
  • Auch Hunde dürfen im Auto nicht ohne die richtige Sicherung (z.B. eine Transportbox oder eine Trennwand) mitgeführt werden.
 
 
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Seit wann gibt es die Anschnallpflicht in Deutschland?

Die Gurtpflicht oder auch Anschnallpflicht gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 1976. Ihre gesetzliche Grundlage findet sich in § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO), der vorschreibt, dass „Sicherheitsgurte […] während der Fahrt angelegt sein“ müssen.

Hintergrund der Einführung dieser Anschnallpflicht war die damals eklatant hohe Zahl der Verkehrstoten. Allein zwischen 1953 und 1974 starben in der Bundesrepublik im Schnitt jährlich mehr als 15.000 Menschen in Verkehrsunfällen – und das, obwohl die Anzahl der Kraftfahrzeuge auf den deutschen Straßen im Vergleich zu heute verschwindend gering war. Von der Bundesregierung in Auftrag gegebene psychologische Studien zeigten zudem, dass viele Bürgerinnen und Bürger eine Abneigung gegenüber Sicherheitsgurten hegten. Obwohl diese seit 1974 zur verpflichtenden Ausstattung von Neuwagen gehörten, wurden sie dementsprechend bis zur Einführung der Gurtpflicht nur von den wenigsten Menschen genutzt. Im Anschluss an ihre Einführung sorgte die Anschnallpflicht – zusammen mit anderen Sicherheitsmaßnahmen wie Tempolimits auf Landstraßen und Promillegrenzen am Steuer – für einen drastischen Rückgang der Verkehrstoten.

Rückgang der Verkehrstoten durch die Anschnallpflicht – Entwicklung zwischen 1950 und 2022
 

StVO und Anschnallpflicht: Welche Ausnahmen gibt es?

Ausgenommen von der Anschnallpflicht sind laut § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • Personen, die im sogenannten Haus-zu-Haus-Verkehr unterwegs sind (etwa Lieferanten),
  • Fahrerinnen und Fahrer, die beim Rückwärtsfahren oder Einparken Schrittgeschwindigkeit fahren
  • und Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr.
 

Warum muss man sich im Bus nicht anschnallen?

Die Tatsache, dass man sich in einem Bus im öffentlichen Nahverkehr nicht anschnallen muss, liegt darin begründet, dass in Bussen in der Regel auch stehende Fahrgäste befördert werden. Eine Gurtpflicht für sitzende Gäste wäre somit unverhältnismäßig. Anders sieht es in Reisebussen aus, wenn diese mit Gurten ausgestattet sind; dann müssen die Gurte auch benutzt werden.

 

Muss ich während der Schwangerschaft den Gurt im Auto anlegen?

Obwohl in manch einem Internetforum noch immer vom Gegenteil ausgegangen wird, gilt die Gurtpflicht auch für Schwangere. Tatsächlich schreibt das Gesetz nämlich vor, dass alle Insassen eines Fahrzeugs der Anschnallpflicht nachkommen müssen. Wird gegen diese Vorschrift verstoßen, dann droht – auch während der Schwangerschaft – ein entsprechendes Bußgeld.

Die Sorge, dass Ungeborene durch einen zu eng sitzenden Anschnallgurt Schaden nehmen könnten, ist in der Regel unbegründet. Allein der Sitzkomfort der Schwangeren kann unter dem Gurt leiden. Wichtig ist jedoch, dass der Beckengurt unterhalb des Bauches anliegt. Bei Bedarf gibt es außerdem spezielle Rückhaltesysteme für Schwangere. Ein weitaus größeres und direkteres Risiko stellt es derweil dar, während der Schwangerschaft unangeschnallt in einen Unfall zu geraten. Denn durch einen harten Aufprall kann es tatsächlich zu einem frühzeitigen Blasensprung kommen.

 
 

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Im Auto nicht angeschnallt: Strafen, mit denen Sie rechnen müssen

Sind Sie im Straßenverkehr nicht angeschnallt oder verstoßen auf andere Art und Weise gegen die Anschnallpflicht, dann sieht die Bußgeldkatalog-Verordnung dafür je nach Schweregrad der Ordnungswidrigkeit ein entsprechendes Bußgeld vor. Und haben Sie ein oder mehrere Kinder nicht richtig gesichert, dann müssen Sie im Zweifelsfall auch mit Punkten in Flensburg rechnen:

Verstoß
Punkte
Bußgeld
Während der Fahrt nicht angeschnallt 0 30 Euro
Ein Kind ohne vorschriftsmäßige Sicherung im Auto mitgenommen 0 30 Euro
Mehrere Kinder ohne vorschriftsmäßige Sicherung im Auto mitgenommen 0 35 Euro
Ein Kind ohne jegliche Sicherung im Auto mitgenommen (ohne Gurt und Kindersitz) 1 60 Euro
Mehrere Kinder ohne jegliche Sicherung im Auto mitgenommen (ohne Gurt und Kindersitz) 1 70 Euro

In unserem Bußgeldrechner erfahren Sie mit wenigen Klicks, welche Strafen Sie bei Verkehrsdelikten erwarten:

 

Nicht angeschnallt und geblitzt in der Probezeit – was jetzt?

Werden Sie in der Probezeit unangeschnallt geblitzt, dann ist das in Hinblick auf die Gurtpflicht zunächst kein Grund zur übermäßigen Sorge. Denn zwischen Fahranfängern und routinierten Fahrern unterscheidet das Gesetz hier nicht – und legt dementsprechend dieselben Maßstäbe an. Eine Verlängerung der Probezeit ist wegen eines Verstoßes gegen die Anschnallpflicht nicht zu befürchten.

Problematisch könnte derweil die Ordnungswidrigkeit werden, wegen der Sie überhaupt erst geblitzt wurden, also die Überschreitung des Tempolimits oder das Überfahren einer roten Ampel. Je nach Schweregrad des Verstoßes kann Ihnen dafür nämlich durchaus eine Verlängerung der Probezeit um bis zu zwei Jahre drohen.

Wie hoch das Bußgeld ausfällt, wenn Sie unangeschnallt geblitzt wurden, hängt übrigens davon ab, weshalb Sie geblitzt wurden. Denn bei mehreren Verstößen ist der Tatbestand des Bußgeldkataloges mit der höheren Strafe maßgeblich, der angemessen erhöht werden kann.

 

Gibt es Blitzer, die blitzen, wenn man nicht angeschnallt ist?

Auch wenn hin und wieder das Gegenteil behauptet wird: In Deutschland gibt es bislang keine Blitzer, die absichtlich nicht angeschnallte Autofahrer blitzen, unangeschnallte Beifahrer registrieren oder gar Handys am Ohr scannen. Vielmehr werden Blitzer weiterhin nur durch Tempoüberschreitungen und Rotlichtverstöße, also das Überfahren von roten Ampeln, ausgelöst.

 

Beifahrer nicht angeschnallt – wer haftet?

Ist ein Beifahrer nicht angeschnallt, dann haftet er oder sie für diesen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ab dem 18. Lebensjahr selbst. Ausnahmen von dieser Regelung gelten ausschließlich für Minderjährige und Kinder, für deren sichere Beförderung der Fahrer Sorge zu tragen hat.

Die Tatsache, dass volljährige Beifahrer für sich selbst haften, bedeutet jedoch nicht, dass Sie im Falle eines Unfalls keine Mitschuld an dessen Verletzungen tragen. Im Gegenteil: Befördern Sie in Ihrem Fahrzeug einen Beifahrer ohne Gurt und verursachen einen Unfall, dann können Sie zwar nicht für dessen Verstoß gegen die Anschnallpflicht zur Rechenschaft gezogen werden, durchaus allerdings für andere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und die entsprechenden Folgeschäden der Person auf dem Beifahrersitz.

 

Kind nicht angeschnallt oder fehlender Kindersitz: Dieses Bußgeld droht

Haben Sie Ihr Kind nicht im Kindersitz angeschnallt, dann müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro rechnen. Haben Sie gleich mehrere Kinder unangeschnallt befördert, dann werden 35 Euro fällig. Noch empfindlicher fällt die Strafe aus, wenn Sie eines oder mehrere Kinder gänzlich ohne Sicherung (also ohne Gurt und Kindersitz) im Auto mitnehmen. Hier sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 60 beziehungsweise 70 Euro und dazu einen Punkt in Flensburg vor.

Wichtig zu wissen: Bis zu einer Größe von 1,50 m oder bis zu einem Alter von 12 Jahren müssen Kinder im Auto in einem Kindersitz befördert werden. Welcher Sitz notwendig ist und wie er ausgerichtet sein muss, hängt von Alter und Größe Ihres Kindes ab. Kleinkinder bis zum 15. Lebensmonat etwa müssen in einer sogenannten Babyschale immer entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden. Ältere bzw. größere Kinder dürfen in den passenden Sitzen in Fahrtrichtung mitfahren.

 

Ist es erlaubt, dass ein Hund im Auto nicht angeschnallt ist?

Zwar gibt es für Hunde im Auto keine Anschnallpflicht. Dafür greifen hier jedoch eine ganze Reihe von anderen verbindlichen Regelungen. Rein rechtlich gesehen fallen Hunde in der Straßenverkehrsordnung nämlich unter den Oberbegriff „Ladung“ – und diese muss, genauso wie Fahrer und Beifahrer, richtig gesichert werden. Garantieren können Sie die ordnungsgemäße Sicherung etwa durch eine entsprechende Transportbox, einen Hunde-Autositz, einen Sicherheitsgurt oder eine Trennwand.

Befördern Sie einen nicht angeschnallten Hund in Ihrem Auto, kann das zu folgenden Bußgeldern führen:

  • 35 Euro – „nicht korrekte Sicherung der Ladung“
  • 60 Euro und einen Punkt in Flensburg – „nicht korrekte Sicherung und Gefährdung anderer“
  • 75 Euro und einen Punkt in Flensburg – „nicht korrekte Sicherung und Verursachung eines Unfalls“
 
 

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Unfall ohne Gurt: Gesundheitliche und rechtliche Konsequenzen

Wie gefährlich es ist, unangeschnallt in einen Verkehrsunfall zu geraten, zeigt allein schon ein Blick in die Vergangenheit. Denn vor der Einführung der Anschnallpflicht starben im deutschen Straßenverkehr Anfang der 1970er-Jahre regelmäßig zwischen 15.000 und 20.000 Menschen im Jahr. Vor allem dank der verpflichtenden Nutzung von Sicherheitsgurten, die der ADAC nicht umsonst regelmäßig zum „Lebensretter Nummer 1“ im deutschen Straßenverkehr erklärt, sind es heute „nur noch“ zwischen 3.000 und 3.500 Verkehrstote im Jahr.

Ein Unfall ohne Gurt hat jedoch nicht nur gesundheitliche Folgen, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Fahrern und Insassen, die in einen Unfall geraten und dabei nicht angeschnallt waren, wird nämlich in der Regel ein Mitverschulden an ihren Verletzungen zugesprochen. Dies geht aus Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) und Urteilen der Oberlandesgerichte hervor. Eine Mitschuld kann auch dann vorliegen, wenn sich ein Fahrer oder Insasse nicht richtig angeschnallt hat, also der Gurt beispielsweise nicht über der Schulter liegt, sondern unter dem Arm. Eine Konsequenz dieser Mitschuld ist es für gewöhnlich, dass Betroffene im Falle einer Verletzung einen Teil der anfallenden Krankenhauskosten selbst tragen müssen.

 

Kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid für nicht angeschnalltes Fahren einlegen?

Um nicht zu Unrecht bestraft zu werden oder eine unangemessen hohe Strafe entrichten zu müssen, gibt es für jeden Bußgeldbescheid eine sogenannte Einspruchsfrist. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides hat der Empfänger das Recht, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle Einspruch einzulegen und die Situation aus seiner Sicht darzustellen oder Missverständnisse aufzuklären. Wird die Frist verpasst, gelten das Bußgeld und auch etwaige Punkte oder ein Fahrverbot als festgesetzt und sind rechtskräftig. Dann hilft auch kein Verkehrsrechtsanwalt mehr und der Gang zum Gericht ist nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich.

Sollte man sich noch nicht sicher sein, ob man den Bußgeldbescheid akzeptieren will, kann auch vorsorglich Einspruch eingelegt werden. Denn ein einmal eingelegter Einspruch kann bis zur Urteilsverkündung des Amtsgerichts jederzeit zurückgenommen werden. Ob sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid jedoch überhaupt lohnt, sollte am besten von einem Anwalt beurteilt werden.

 

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

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