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Sozialrechtsschutz für starke Rückendeckung

Der ARAG Sozialrechtsschutz ist fester Bestandteil unserer privaten Rechtsschutzversicherung und unterstützt Sie bei rechtlichen Konflikten mit Sozialversicherungsträgern. Dazu zählen u. a. die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Wir machen uns für Sie stark, wenn es beispielsweise zu Problemen mit Kindergeld, Rentenhöhe, Pflegestufen-Einordnung oder Nichtzahlung von wichtigen Medikamenten kommt.

 
Ständige Erreichbarkeit

Rund um die Uhr

Ob online oder telefonisch: Wir sind immer für Sie da. Vertrauen Sie jederzeit auf unsere schnelle Hilfe.

Freie Anwaltswahl

Ihr Anwalt – Ihre Wahl

Ihren Fachanwalt für Sozialrecht können Sie frei wählen. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen gerne einen Rechtsbeistand aus unserem Netzwerk.

Übernahme von Kosten

Weniger Kosten-Risiko

Gerade in Sozialgerichtsprozessen sind häufig teure Gutachten nötig. Diese Kosten tragen wir für Sie.

 
Rechtsschutz abschließen, Nebenkostenabrechnung prüfen lassen
 

Rechtsschutz abschließen, Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

Mit Abschluss unserer Rechtsschutzversicherung im privaten Bereich können Sie als Mieter direkt und ohne Wartezeit Ihre Nebenkostenabrechnung von unserem Partner MINEKO prüfen lassen. Sie erhalten einen detaillierten Prüfbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Für Neukunden bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung im privaten Bereich bis zum 30.06.2024. Der Gutschein ist nicht übertragbar und einzulösen bis zum 31.12.2024.

 

Hier hilft unsere Sozialrechtsschutzversicherung

Viele Menschen haben mit Vorgängen bei Sozialversicherungsträgern zu kämpfen. Die Palette an Leistungsfällen im sozialen Rechtsschutz ist breiter, als man auf den ersten Blick denken mag.

  • Gesetzliche Krankenversicherung
    Nicht nur Krankengeld, sondern auch die Auszahlung von Mutterschaftsgeld, Kuren, Rehabilitationen, Vorsorgeuntersuchungen und Krankenhausaufenthalten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei unrechtmäßiger Ablehnung von Behandlungen oder Nichtübernahme von Kosten kann das Sozialgericht entscheiden.
  • Gesetzliche Rentenversicherung
    Stimmt Rentenart, Höhe, Berechnung und Anerkennung der relevanten Zeiten? Bei Unstimmigkeiten beantworten wir Ihre Fragen und setzen uns für Sie ein, wenn es zu Widersprüchen kommt, die eine Klage vor dem Sozialgericht nötig macht.
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
    Sind Sie mit der Bestimmung von Pflegegraden nicht einverstanden oder werden Pflegeleistungen nicht anerkannt? Fachanwälte für Sozialrecht stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Streitfälle bezüglich der gesetzlichen Pflegeversicherung geht.
  • Gesetzliche Unfallversicherung
    Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, sind Sie bei Arbeits- oder Wegeunfällen gesetzlich versichert. Auch Berufskrankheiten sind abgedeckt. Wenn diese nicht anerkannt, Übergangsgelder nicht gezahlt oder Renten nicht genehmigt werden, kann eine Klage vor dem Sozialgericht nötig werden.

Bei sozialrechtlichen Konflikten sind fast immer kostspielige Gutachten gefordert, die den Sachverhalt fachmännisch offenlegen sollen. Auf diese Gutachten folgen in der Regel Gegengutachten, welche schlussendlich einem Gericht vorgelegt werden. Für genau diese und mögliche weitere Kosten für einen Anwalt sichert Sie der Bestandteil Sozialrechtsschutz Ihrer Privatrechtsschutzversicherung ab.

Was ist Sozialrechtsschutz?

Sozialrechtsschutz unterstützt Sie bei Prozessen gegen einen Sozialversicherungsträger und schützt Sie vor hohen Kosten, wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet oder es zu ähnlichen Problemen kommt. Wurde zum Beispiel der Grad einer Behinderung falsch eingestuft oder wurden wichtige medizinische Folgeleistungen abgelehnt, dann können Sie von Ihrer Sozial-Rechtsschutz Gebrauch machen. Wenn Ihnen gegenüber zu Unrecht gehandelt wird und als letzter Ausweg nur noch die Klage vor einem Sozialgericht besteht, trägt die Sozialrechtsschutz die Kosten für Anwalt und Gericht.

In allen ARAG-Tarifen der privaten Rechtsschutzversicherung ist Sozialrechtsschutz enthalten. In der Variante Premium sogar europaweit.

 

Was sind typische Sozialrechtsschutz-Beispiele?

 

Es gibt diverse Situationen, in denen Streitigkeiten im Sozialrecht auftreten können. Einige Beispiele aus dem Leben:

 

Mein Kurantrag wurde abgelehnt.

Sie bekommen von Ihrem behandelnden Arzt eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Kur. Alle Maßnahmen zum Festigen Ihrer Gesundheit, wie beispielsweise Krankengymnastik am Wohnort, sind bereits ausgeschöpft. Nun erhalten Sie nach Einreichung des Antrags auf Kur von Ihrer Krankenkasse den Bescheid, dass die Kur abgelehnt wird. In den meisten Fällen reicht ein einfacher Widerspruch, da viele Anträge im ersten Schritt abgelehnt werden. Sollte Ihnen die Kur trotz Widerspruchs nicht genehmigt werden, können Sie mit einem Prozess in die Offensive gehen. Durch den enthalten Sozialrechtsschutz der ARAG Privat-Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Anwalts- und Gerichtskosten.

 

Meine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird nicht bewilligt.

Ein Arbeiter, der seit vielen Jahren als Lagerfachkraft beschäftigt ist, wird schwer krank. Nach einem Jahr ist eine vollständige Erholung nicht absehbar und so beantragt er Rente auf Erwerbsunfähigkeit. Es folgt die Ablehnung der Rentenversicherung mit der Begründung, dass noch leichte Arbeit verrichtet werden könne. Nach erfolglosem Widerspruch bleibt lediglich die Klage beim zuständigen Sozialgericht. Hier wird in der Regel ein Gutachten gefordert, welches schnell mehrere tausend Euro kosten kann. Ohne Rechtsschutzversicherung müsste der Kläger das Gutachten sowie die Anwalts- und Gerichtskosten selbst bezahlen.

 

Meine Reha wurde abgelehnt.

Damit Sie nach einem Schlaganfall oder einer Operation beweglich bleiben und Ihren Alltag selbstständig meistern können, gibt es passende Reha-Maßnahmen. Diese werden entweder von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung bewilligt. Ihr behandelnder Arzt beurteilt hierfür, welche Reha für Sie am besten geeignet bzw. notwendig ist. Wird Ihr Antrag überraschend abgelehnt und trotz Widerspruchs nicht bewilligt, bleibt Ihnen keine Möglichkeit, außer eine Klage beim Sozialgericht zu erheben. Gerade dann, wenn es aus medizinischer Sicht schnell gehen muss.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung Gutachten?

 

Ja, die Kosten für ein vom Gericht beauftragtes Gutachten erstattet der ARAG Sozialrechtsschutz.

 
 

Sichern Sie sich jetzt ab

Profitieren Sie von 85 Jahren Erfahrung und holen Sie sich mit unserem Privatrechtsschutz optimale Rückendeckung, die genau auf Sie zugeschnitten ist.

 
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