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Mit der Flexi-Rente soll Arbeitnehmern ein selbstbestimmter Eintritt in die Rente ermöglicht werden. Ein früherer Renteneintritt oder eine Teilzeitbeschäftigung im Alter wird leichter und rentabler. Möglich macht dies das Flexirentengesetz. Im Amtsdeutsch: Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben. Lesen Sie hier alles wichtige zu den die neuen Vorschriften für Arbeitnehmer und Rentner.

Was ist die Flexi-Rente?

Erwerbstätige haben durch das Flexirentengesetz mehr Gestaltungsfreiheit beim Übergang vom Beruf in die Rente bekommen. Unter anderem können Arbeitnehmer, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, flexibler zu ihrer Rente hinzuverdienen. Zudem soll durch das Gesetz längeres Arbeiten im Alter attraktiver werden – zum Nutzen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Gleichzeitig können Arbeitnehmer früher einen Teil der Rente beziehen.

Für Arbeitnehmer wurde der Eintritt ins Rentendasein deutlich flexibler. Wer in Rente geht, muss sich aber über die Möglichkeiten erst einmal gründlich informieren. Wir empfehlen dafür auch die Lektüre der Informationsangebote der Deutschen Rentenversicherung.

Wie viel darf ein Rentner dazuverdienen?

Wer früher eine vorgezogene Altersrente bezog und mehr als 450 Euro im Monat plus zweimal jährlich weitere 450 Euro verdiente, bekam seine Rente nur als Teilrente ausgezahlt – und zwar in Gestalt einer Zweidrittel-, einer halben oder einer Eindrittel-Rente. Welche Rentenstufe gezahlt wurde, hing von der individuell berechneten Hinzuverdienstgrenze ab. Wurde diese nur um einen Cent überschritten, konnte nur die nächstniedrigere Stufe bezogen werden. Unter Umständen wurde die Rente dann sogar auf Null gekürzt.

Die Flexi-Rente hat diese Regelung grundlegend geändert. Die festen Grenzen sind weggefallen. Stattdessen gilt: Wird bei einer vorgezogenen Rente eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr überschritten, werden 40 Prozent des darüber liegenden Betrages von der Rente abgezogen. Damit wird die Teilrente stufenlos und direkt an den individuellen Hinzuverdienst geknüpft. Es gibt aber einen Haken: Wer mit Teilrente und Hinzuverdienst über seinem individuellen Hinzuverdienstdeckel – dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre – liegt, muss den übersteigenden Betrag voll auf die Rente anrechnen lassen.

Mehr einzahlen und früher in Rente

Wenn sich Arbeitnehmer entscheiden, früher als zu ihrem Renteneintrittsalter in Rente zu gehen, erhalten sie Abzüge von ihrem Rentenanspruch. Das sind für jeden Monat, der früher in Rente gegangen wird, 0,3 Prozent weniger. Diese Abschläge können durch höhere Einzahlungen ausgeglichen werden. Arbeitnehmer können bereits ab 50 Jahren – und nicht wie früher erst ab 55 Jahren – Ausgleichszahlungen zu tätigen, um Abzüge durch einen früheren Renteneintritt auszugleichen.

Unser Tipp

Bonus für die Pflege von Angehörigen

Wer Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegt, kann seine monatliche Rente aufbessern. Das gilt seit dem Inkrafttreten der Flexi-Rente auch für Pflegende, die bereits Rentner sind.

Länger arbeiten und die Rente erhöhen

Arbeitete ein Arbeitnehmer neben dem Bezug einer Vollrente weiter, musste er nach alter Rechtslage keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen – egal, ob er eine vorgezogene Altersrente oder die Regelaltersrente erhielt. Die Einkünfte, die durch die Beschäftigung erzielt wurden, hatten somit keinen Einfluss mehr auf die Rentenhöhe.

Das hat sich mit dem Flexirentengesetz bereits zum 1. Januar 2017 geändert: Rentner, die vor Erreichen der regulären Altersgrenze eine Vollrente beziehen, sind für ihren Hinzuverdienst weiterhin versicherungspflichtig. Die dadurch erzielte höhere Rente bekommen sie mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt. Versicherte nach Erreichen der Regelaltersgrenze haben seitdem die Wahl, ob sie – wie früher – in ihrem Job versicherungsfrei sind oder aber weiter eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen und dadurch ihre Rente erhöhen. Das Wahlrecht wird durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer der Beschäftigung ausgeübt.

Übrigens: Das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Rentenbezug lohnt sich unverändert. Betroffene Arbeitnehmer erhalten für jeden Monat, den sie arbeiten, auf ihre spätere Rente einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Zusätzlich erhöht sich die Rente durch die laufenden Beitragszahlungen.

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