
Sieben Fakten zum Wohngeld 2023
Erfahren Sie alles zum Wohngeld, dem Mietzuschuss vom Staat: Wie hoch es ist, wer es bekommt, wo man es beantragt und mehr.
02.01.2023 • 2 min Lesezeit
Mit steigenden Energiekosten wird auch das Wohnen teurer. Hinzu kommen energieeffiziente Sanierungen, die sich ebenfalls auf die Wohnkosten auswirken. Daher sollen durch die Wohngeldreform ab 2023 mehr als zwei Millionen Haushalte statt bisher 600.000 Haushalte Wohngeld erhalten. Zudem wird das Wohngeld im Schnitt verdoppelt. Wir informieren über die wichtigsten Änderungen, sagen, wer Anspruch auf Wohngeld hat und wie man den Zuschuss beantragen kann.
So viel Wohngeld gibt es
Das Wohngeld ist zum Jahreswechsel 2023 auf rund 370 Euro monatlich erhöht worden. Es berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums bzw. der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen aller berechtigten Haushaltsmitglieder. Bemessungsgrundlage des Wohngeldes für Mietwohnungen ist die Bruttokaltmiete.
Wer bekommt Wohngeld?
Wohngeld kann bekommen, wessen Einkommen nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum – egal, ob Mietwohnung oder eigene Immobilie – zu tragen. Vorschriften, wie groß eine Wohnung sein darf, gibt es nicht. Auch keine Auflagen vom Jobcenter oder anderen Behörden.
Wer wissen möchte, ob er Anspruch auf Wohngeld hat, kann dies auf der Seite des Bundesbauministeriums mit dem WohngeldPlus-Rechner prüfen.
Besteht ein Anspruch, kann das Wohngeld beim örtlichen Wohngeldamt beantragt werden. Dort wird der Anspruch geprüft und die genaue Höhe festgelegt. Zunächst sind Abschlagszahlungen möglich, damit das Wohngeld zügig ausgezahlt werden kann. Keinen Anspruch haben Personen, die bereits andere Transferleistungen wie z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Wie hoch ist das Wohngeld?
Das Wohngeld ist zum Jahreswechsel 2023 auf rund 370 Euro monatlich erhöht worden. Es berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums bzw. der Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen aller berechtigten Haushaltsmitglieder. Bemessungsgrundlage des Wohngeldes für Mietwohnungen ist die Bruttokaltmiete.
Wie lange wird Wohngeld gezahlt?
Der Bewilligungszeitraum des Wohngelds wurde von einem Jahr auf 18 Monate verlängert. Ob der Anspruch weiterhin besteht, muss erst ein halbes Jahr später geprüft werden. Zudem wird das Wohngeld bereits ab einer Mieterhöhung von zehn Prozent erhöht, früher gab es erst ab einer Mieterhöhung von 15 Prozent eine Anpassung des Wohngeldes.
Wo beantragt man das Wohngeld?
Je nach Gemeinde gibt es unterschiedliche Stellen, die für das Wohngeld zuständig sind. Teilweise gibt es Wohngeldstellen, woanders sind Sozialamt, Standesamt oder Bürgermeisterbüro zuständig. Ein Blick auf die jeweilige Gemeindeseite im Netz gibt darüber Auskunft. Dort finden sich in der Regel auch die passenden Formulare zum Download.
Neu: der Heizkostenzuschlag
Um die steigenden Energiekosten bezahlen zu können, erhalten Wohngeldempfänger erstmals dauerhaft eine Heizkostenpauschale als Zuschlag zur Miete. Bisher wurden Kosten für Heizung und Warmwasser beim Wohngeld nicht berücksichtigt. Im Schnitt führt die Pauschale nach Information der ARAG Experten zu 1,20 Euro mehr pro Quadratmeter.
Neu: die Klimakomponente
Auch diese Pauschale ist neu: Dieser Zuschlag in Höhe von 40 Cent pro Quadratmeter muss gezahlt werden, wenn die Miete nach energetischen Maßnahmen im Gebäudebereich erhöht wird und die bisherige Höchstgrenze des Wohngeldes bereits erreicht ist.
Sowohl Klimakomponente als auch Heizkostenzuschlag werden als Pauschalen gezahlt, um die Verwaltung zu vereinfachen und um weiterhin Anreize zum Energiesparen zu erhalten.
Könnte Sie auch interessieren