
Vorratsdatenspeicherung – ein neues Gesetz kommt
Wir klären was das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beinhaltet und welche Daten gespeichert werden.
09.11.2015
Wann haben Sie Ihren Mechaniker angerufen? Ihren Frisör? Oder Ihre beste Freundin? Wann sind Sie ins Internet gegangen? Von wo? Und für wie lange?
All das ist Teil der Vorratsdatenspeicherung. Private Telefon- und Internetanbieter müssen solche Daten festhalten. Welche genau, für wie lange und zu welchem Zweck erfahren Sie hier.
Vorratsdatenspeicherung – was ist das?
Eine der Fragen, die uns wohl am brennendsten interessiert, ist: Werden Inhalte von Telefonaten gespeichert? Die Antwort des Gesetzgebers lautet klar: Nein. Das Gesagte wird nicht erfasst.
Was verbirgt sich dann hinter der Vorratsdatenspeicherung? Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich bei dem Gesetz, um die Speicherung von verschiedenen Daten auf Vorrat.
Wenn also Herr Irgendwer Frau Mustermann anruft, sind Telefonanbieter verpflichtet, für eine bestimmte Zeit festzuhalten, wann und für wie lange dies geschah.
Ein Anfangsverdacht oder eine handfeste Gefahr muss nicht vorliegen. Behörden benötigen die Informationen zum Zeitpunkt der Erfassung nicht. Ermittler haben die Möglichkeit, sie bei den jeweiligen Kommunikationsanbietern anzufragen, falls die Daten für die Aufklärung von schwerwiegenden Straftaten hilfreich sind.

Diese Daten werden gespeichert
Auf den ersten Blick wird nicht klar, welche Daten den Gesetzgeber interessieren. In Erklärungen ist von Verkehrsranddaten oder Metadaten die Rede. Was damit konkret gemeint ist, weiß man am Ende meist aber nicht. Um welche Daten geht es also? Ganz einfach. Bei den Daten handelt es sich um folgende Informationen:
- Wer kommuniziert mit wem?
- Zu welchem Zeitpunkt?
- Von welchem Gerät aus?
- Von welchem Ort?
- Und für wie lange?
Im Fadenkreuz stehen Telefonanrufe, SMS, Internet-Verbindungen und der Standort, von dem die Kommunikations-Verbindung ausging.
Daten, die bei Telefonanrufen interessieren
Ganz gleich ob von Festnetz oder dem Handy – bei Telefongesprächen gilt es für Telekommunikations-Anbieter, einiges festzuhalten: Die Rufnummern der Gesprächspartner. Den genauen Zeitpunkt des Telefonats sowie die Dauer und den Ort, von dem das Gespräch ausging. Das Ganze für zehn Wochen. Danach stehen die Anbieter in der Pflicht, diese Daten zu löschen. Worüber sich die Gesprächspartner unterhielten, speichern sie im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung nicht. Im Fall der Fälle bleiben die Inhalte der Anrufe im Verborgenen.

Wann und wofür kommen die Daten zum Einsatz?
Einfach so erhalten die Behörden keinen Zugang zu den gespeicherten Daten. Ihre Auswertung unterliegt dem sogenannten Richtervorbehalt. Das bedeutet: Für die Daten-Freigabe ist ein richterlicher Beschluss notwendig. Zudem stehen die Informationen nur im Fall von schweren Straftaten für die Verwendung offen. Zum Beispiel wenn Leib und Leben eines Menschen oder die Sicherheit eines Landes in Gefahr sind. Die Daten helfen, den regelmäßigen Aufenthaltsort des Verdächtigen oder seine alltäglichen Routen zu bestimmen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist umstritten. Befürworter sehen darin die Chance, schwere Delikte besser zu verhindern oder schneller aufzuklären. Kritiker betonen, dass das Gesetz stark in die Privatsphäre der Menschen eingreift.
Befürworter argumentieren, dass im Gegensatz zu vielen Gerüchten die Vorratsdatenspeicherung in keiner Weise dazu dient, Gespräche zu belauschen. Zudem sammelt nicht der Staat die Daten, sondern private Anbieter. Doch die Vergangenheit hat gezeigt, dass es Personen gibt, die in der Lage sind, Server von großen Konzernen zu hacken und Daten zu entwenden.
Darüber hinaus, so die Kritiker, hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als gesetzeswidrig erklärt. Den jetzigen Entwurf hat die Bundesregierung angepasst und die Speicherzeiten verkürzt. Ob das genügt, bleibt abzuwarten.
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