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Auf dem Notebook tippen? Übers Tablet wischen? Das war irgendwie gestern. Es gibt immer mehr smarte Geräte, die per Sprachsteuerung unser Leben leichter und schöner machen sollen. Dabei wird nicht einmal vor dem Kinderzimmer Halt gemacht.

Digitale Sprachsteuerung hat das Potenzial, unseren Alltag zu vereinfachen

Digitale Helfer sind keine Utopie mehr wie bei Raumschiff Enterprise. Sie gehorchen dank Spracherkennung aufs Wort und haben anscheinend das Zeug, den Alltag enorm zu erleichtern. Die Wunderdinger heißen Siri, Alexa oder Cortana – um nur die Marktführer zu nennen. Die smarten Boxen steuern neben PC und Smartphone auch die Heizung, schalten das Licht an und erinnern daran, dass der Hund Gassi geführt werden muss – allerdings auf absehbare Zeit noch vom Herrchen selbst. Die Assistenten greifen auf Dutzende von Apps zu und vernetzen so ziemlich das gesamte digitale Leben.

Doch auch wenn wir im Alltag mitunter gerne und viel plappern: Wer mit Alexa oder Siri redet, gibt eben auch sehr viel von sich preis. Alle Sprachbefehle landen erst einmal auf den Servern der Anbieter. Für sie ist es ein Leichtes, die Stimmbefehle zu speichern und auszuwerten. Das wiederum ermöglicht Personen- und Bewegungsprofile des Nutzers in bisher ungeahnten Dimensionen.

Zumindest kritischen Geistern stellt sich überdies die Frage: Wann hören die Geräte eigentlich zu? Spitzen sie die Ohren tatsächlich erst, wenn die Zauberworte Alexa oder Siri gefallen sind? Negativ aufgefallen ist hier schon ein großer Anbieter von Smart-TVs. Die Firma musste Fernseher aus dem Verkehr ziehen, weil die Geräte dauerhaft alles mithörten, was im Wohnzimmer gesprochen wurde. Die Menschen vor dem Bildschirm wussten davon nichts.

Strenge Datenschutzgesetze sollen Nutzerdaten schützen

Das Stichwort lautet also Datenschutz. Auf dem Papier ist der Nutzer in Deutschland an sich sehr gut geschützt. Jeder Sprachbefehl ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei uns grundsätzlich ein Einverständnis voraussetzt. Über eine weitergehende Nutzung der Daten muss man außerdem exakt informiert werden – und zwar vorab.

Allerdings stößt der deutsche beziehungsweise europäische Datenschutz naturgemäß an seine Grenzen, wenn der Anbieter in Asien oder den USA sitzt. Großen Anbietern kann man nach meiner Meinung durchaus einen Vertrauensvorschuss geben. Google, Apple oder Microsoft können sich einen fahrlässigen oder gar strafbaren Umgang mit Nutzerdaten eigentlich nicht leisten. Zu groß wäre der Reputationsverlust.
Bedeutender dürfte sein, dass Alexa & Co. oft wiederum auf weitere Apps in unseren Geräten zugreifen, welche die Befehle umsetzen. Dass man gegenüber unbekannten Apps skeptisch sein sollte, ist aber eigentlich eine Regel, die man als Tablet- und Smartphone-Nutzer schon immer beherzigen sollte.

Es lohnt sich, die Freigaben der verwendeten Apps genau zu prüfen

Trotz Technikbegeisterung sollte man deshalb immer genau prüfen, welche Freigaben Gadgets und Apps von mir als Nutzer verlangen. Je weniger ein Grund für eine Freigabe erkennbar ist, desto größer ist die Gefahr, dass man aus sachfremden Motiven belauscht wird.

Dabei geht es auch unseriösen Anbietern natürlich meist nicht um Sie oder mich als Person. Vielmehr sind zusammengeführte Nutzerdaten – sogenanntes Data-Mining – heute sehr viel Geld wert, denn sie ermöglichen zielgerichtete Werbekampagnen. Auch wenn maßgeschneiderte Werbung vielleicht nicht wehtut, wird man als Nutzer schon dadurch ein bisschen zum bloßen Objekt. Für mich hört der Spaß hier schon auf.

Wer weiterdenkt, dem wird bei zu vielen Mikrofonen in Wohnungen – oder denken Sie an Arztpraxen oder meine Anwaltskanzlei – ohnehin nicht wohler. Schließlich bieten sprachgesteuerte Geräte auch dem Staat oder Hackern ganz neue Zugriffsmöglichkeiten. Wir werden sicher nicht lange warten müssen, bis wir von den ersten polizeilichen Überwachungsmaßnahmen mittels Alexa & Co. erfahren. In den USA läuft derzeit schon ein Prozess, in dem die Behörden ein Verbrechen aufklären wollen, indem Sie auf Audioaufnahmen von einem „Amazon Echo“ zurückgreifen. Das Gerät stand in der Wohnung, in der das Verbrechen geschah.

Das ist verboten: Wenn Spracherkennung zur Abhöranlage im Kinderzimmer wird

Sprachsteuerung kommt mittlerweile auch da zum Einsatz, wo man sie vielleicht gar nicht erwartet. Zum Beispiel im Kinderzimmer. Hier hielt die Spracherkennung kürzlich durch Spielzeug Einzug. „Hello Barbie“, eine Puppe, schickte zum Beispiel alles an einen Server in den USA. Eltern erhielten einmal pro Woche einen Mitschnitt von allem, was ihr Kind mit der Puppe „besprochen“ hatte. „Hello Barbie“ bekam für diesen fragwürdigen Umgang mit den Persönlichkeitsrechten von Kindern einen Big Brother Award. Völlig zu Recht, wie ich finde.

Die Puppe „My friend Cayla“ wurde bei uns sogar verboten. Sie belauschte alles, ohne dass selbst die Eltern Bescheid wussten, und sendete die Daten per WLAN zum Anbieter. Die süße Cayla ist in Wirklichkeit eine verbotene Abhöranlage, so das drakonische Urteil der Bundesnetzagentur.

Auch sonst tun sich Grauzonen auf. Bei uns steht es etwa unter Strafe, wenn man das nichtöffentlich gesprochene Wort Dritter aufzeichnet. Wer also Besuch hat, muss von sich aus dafür sorgen, dass Freunde oder Partygäste nicht ohne ihr Einverständnis von Siri oder Alexa „belauscht“ werden.

Gut zu wissen: Das Widerrufsrecht gilt auch bei Bestellungen per Sprachsteuerung

Wie ist es eigentlich, wenn Alexa etwas falsch versteht und zum Beispiel 1.000 Rollen Klopapier bestellt – statt 1.000 Blatt? Wenigstens hier kann man sich als Verbraucher entspannt zurücklehnen. Das uneingeschränkte Widerrufsrecht von zwei Wochen gilt zweifellos auch, wenn die Bestellung per Sprachsteuerung aufgegeben oder automatisch vom Gerät veranlasst wurde.

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