
Ohne Impressum geht es nicht
Udo Vetter schreibt exklusiv für die ARAG.
11.10.2012
Wer mit dem Auto auf eine längere Reise geht, sichert sich ab. Ölstand korrekt? Scheinwerfer funktionsfähig? Haben die Reifen genug Profil? Mit etwas Vorsorge erspart man sich viel Ärger - und oft auch bares Geld. Genau das gilt auch fürs Internet. Bevor Sie zum Beispiel ein Blog starten, sollten Sie sich ein korrektes Impressum zulegen. Wie das geht, erkläre ich Ihnen heute.
Das Gesetz verlangt ein Impressum von jedem, der seine Internetpräsenz „geschäftsmäßig“ betreibt. Prima, sagen Sie, ich habe gar keine (Werbe-)Einnahmen mit meiner Seite. Doch da haben Sie die Rechnung ohne die Juristen gemacht. Nach deren Auslegung ist es schon „geschäftsmäßig“, wenn Sie öfters Beiträge veröffentlichen, die über Ihren engsten Freundes- und Familienkreis hinaus gelesen werden.
Auf das Impressum können Sie folglich bei einem Blog oder einer normalen Webseite so gut wie nie verzichten. Immerhin sind die Informationen überschaubar, die das Gesetz verlangt. Im Impressum eines privaten Blogs müssen sich folgende Angaben finden:
Alle Angaben müssen stimmen. Tabu sind somit sind Pseudonyme, ausgedachte Wohnanschriften oder gar tote E-Mail-Postfächer. Allerdings müssen Sie nicht Ihre Telefonnummer nennen. Das hat der Europäische Gerichtshof vor einiger Zeit entschieden.
Das Impressum muss als solches eindeutig erkennbar sein. Hier ist es also ausnahmsweise fehl am Platz, sich um eine originelle Überschrift zu bemühen. Nennen Sie das Ding klar und eindeutig “Impressum”, “Webimpressum” oder “Anbieterkennzeichnung”, aber nicht “Kontakt”, “Wissenswertes” oder “Sonstiges”.
Das Impressum sollte nach Möglichkeit keine zusätzlichen Informationen enthalten, grafisch klar gegliedert und vor allem barrierefrei sein. Wegen den Zugangsmöglichkeiten für Blinde und Sehbehinderte ist es etwa unzulässig, Kontaktdaten als Bilddatei einzubinden.
Wichtig ist dann nur noch, dass Sie das korrekt gestaltete Impressum auch leicht auffindbar machen. Es muss von der Startseite her mit höchstens einem - gut erkennbaren - Link aufrufbar sein. Am besten gestalten Sie auch die Unterseiten Ihres Blogs so, dass jede einen Link zum Impressum zeigt. Mit moderner Blogsoftware ist das kein Problem.
Das Impressum fehlt oder ist nicht wasserdicht – drohen nun Abmahnungen? Wer nur Privates bloggt, braucht sich kaum zu sorgen. Es fehlt nämlich an einem Wettbewerbsverhältnis zu Firmen und Geschäftsleuten. Das ist Voraussetzung für die gefürchteten Abmahnungen.
Auf die Füße treten kann dem privaten Blogger allerdings die staatliche Medienaufsicht. Meist werden Privatblogger aber freundlich behandelt. Die Regel ist erst mal eine höfliche Bitte vom Amt, das Impressum rechtssicher zu gestalten. Nur wer sich dann bockig zeigt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Ich wünsche Ihnen noch viel Spaß online.