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Auf den Punkt

 
  • Die künstliche Befruchtung wird durch das Embryonenschutz- und das Transplantationsgesetz geregelt. Eizellspenden sind in Deutschland verboten, Geschlechtswahl ist nur bei Erbkrankheiten erlaubt.
  • Das Mindestalter für die Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung durch die Krankenkassen liegt bei 25 Jahren. Eine Altersgrenze ist für Frauen bei 40 Jahren und für Männern bei 50 Jahren erreicht.
  • Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten, Vermittlung von Leihmüttern strafbar.
  • Länder wie Spanien, Tschechien, USA und Israel erlauben Eizellspende und Leihmutterschaft unter verschiedenen Bedingungen. Die rechtliche Anerkennung in Deutschland ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
 

Gewollt oder ungewollt – Kinderlosigkeit in Deutschland

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 693.000 Kinder geboren. Damit sank die Zahl der Geburten auf den niedrigsten Stand seit 2013 (682.069), als zuletzt weniger als 700.000 Kinder zur Welt gekommen waren. Aber was davon war eine freiwillige Entscheidung, kinderlos zu bleiben und was war gewollte Kinderlosigkeit? Eine Umfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ergab:

  • Bei den 20 bis 24-Jährigen sind 75 Prozent gewollt und 25 Prozent ungewollt kinderlos.
  • Bei den 25 bis 29-Jährigen sind 58 Prozent gewollt und 42 Prozent ungewollt kinderlos.
  • Bei den 30 bis 34-Jährigen sind 55 Prozent gewollt und 45 Prozent ungewollt kinderlos.
  • Bei den 35 bis 39-Jährigen sind 64 Prozent gewollt und 36 Prozent ungewollt kinderlos.
  • Bei den 40 bis 44-Jährigen sind 76 Prozent gewollt und 24 Prozent ungewollt kinderlos.
  • Bei den 45 bis 50-Jährigen sind 87 Prozent gewollt und 13 Prozent ungewollt kinderlos.

Die Gründe für gewollte Kinderlosigkeit variieren vom Wunsch nach mehr Freiheit und Selbstverwirklichung über die Sorge bezüglich wirtschaftlicher Unsicherheit bis hin zu Zweifeln an den eigenen elterlichen Fähigkeiten.

Ungewollte Kinderlosigkeit hat häufig medizinische Ursachen. Viele Befragte geben aber auch an, dass sie eigentlich gerne Kinder hätten, jedoch bisher nicht den passenden Partner für eine Familiengründung gefunden haben. Kinderlose Paare, bei denen es mit der Schwangerschaft nicht klappt, stehen Kinderwunschbehandlungen generell offen gegenüber.

 
 

Was ist eine künstliche Befruchtung?

Unter künstlicher Befruchtung (assistierte Reproduktion oder ART für Assistierte Reproduktive Technologien) versteht man ein medizinisches Verfahren, bei dem eine Schwangerschaft herbeigeführt wird, ohne dass es zu einem natürlichen Geschlechtsverkehr kommt. Dabei gibt es verschiedene Techniken, bei denen Spermien und Eizellen entweder innerhalb oder außerhalb des Körpers der Frau zur Befruchtung zusammengebracht werden.

 

Altersgrenze, Single & Co. – Künstliche Befruchtung und der rechtliche Rahmen

In Deutschland ist die assistierte Reproduktion gesetzlich streng geregelt. Zentrale Rechtsgrundlagen sind dabei das Embryonenschutzgesetz (ESchG) und das Transplantationsgesetz (TPG). Sie definieren, wer Anspruch auf künstliche Befruchtung hat, welche Methoden erlaubt sind und welche ethischen Standards eingehalten werden müssen.

So schreibt § 1 ESchG vor, dass nur so viele Eizellen befruchtet werden dürfen, wie in die Gebärmutter der Frau übertragen werden können – höchstens drei. Künstliche Befruchtung mit Eizellspende ist nicht erlaubt. In § 3 ESchG wird die Frage geklärt, ob man im Zuge einer künstlichen Befruchtung das Geschlecht bestimmen darf: Dies ist grundsätzlich verboten. Die Auswahl des Geschlechts eines Embryos ist nur zulässig, wenn es zur Vermeidung geschlechtsgebundener Erbkrankheiten erforderlich ist.

 

Künstliche Befruchtung und Altersgrenzen

Hinsichtlich der Altersgrenzen für eine künstliche Befruchtung ist gesetzlich keine genaue Regel festgelegt, jedoch übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur bis zum vollendeten 40. Lebensjahr der Frau und bis zum 50. Lebensjahr des Mannes. Eine künstliche Befruchtung über 40 ist zwar grundsätzlich möglich, die Behandlungserfolge nehmen jedoch mit jedem Jahr ab und die Finanzierung muss vollständig selbst getragen werden.

 

Künstliche Befruchtung für Singles und unverheiratete Paare

Eine künstliche Befruchtung ohne Partner ist möglich, allerdings müssen Singles die Kosten selbst tragen. Unverheiratete Paare können ebenfalls eine assistierte Reproduktion in Anspruch nehmen, wobei hier ein Zuschuss vom Bund möglich ist.

 

Künstliche Befruchtung und LGBTQ+

Auch gleichgeschlechtliche Paare haben in Deutschland die Möglichkeit, eine künstliche Befruchtung in Anspruch zu nehmen. Allerdings bestehen hier besondere rechtliche und praktische Herausforderungen, insbesondere bei der Samenspende und der rechtlichen Anerkennung der Elternschaft. Lesbische Paare können zum Beispiel eine Samenspende beanspruchen, während männliche Paare auf eine Leihmutterschaft im Ausland angewiesen sind, da diese in Deutschland verboten ist (mehr dazu weiter unten).

 

Samenspende: Unterhalt und Kontaktaufnahme

Die rechtliche Situation rund um die Samenspende ist im Samenspenderregistergesetz klar geregelt: Der Spender hat keine rechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Kind, das aus seiner Spende entsteht. Das bedeutet, dass der Erzeuger nicht als rechtlicher Vater gilt und keine Unterhaltspflichten hat. Bei heterosexuellen Paaren, die eine Samenspende nutzen, kann der Ehemann oder Partner der Frau per Gericht als rechtlicher Vater festgestellt werden, wenn er der Behandlung zugestimmt hat.

Für Kinder, die durch eine offene Samenspende gezeugt wurden, besteht die Möglichkeit, den biologischen Vater kennenzulernen. Ab dem 16. Lebensjahr können sie Auskunft über die Identität des Spenders erhalten. Dies wird durch das Samenspenderregister geregelt, das vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geführt wird. Hier werden die Daten aller Samenspenden gespeichert und auf Anfrage an berechtigte Personen weitergegeben. Bei einer anonymen Samenspende bleibt die Identität des Spenders gegenüber dem Kind und den Eltern unbekannt.

 

Wie funktioniert eine künstliche Befruchtung?

Es gibt verschiedene Methoden der assistierten Reproduktion. Welche am besten geeignet ist, wird individuell und situationsabhängig entschieden.

Behandlung
Beschreibung
IVF-Behandlung (In-vitro-Fertilisation) Die bekannteste und am häufigsten angewendete Methode der künstlichen Befruchtung. Bei der IVF werden Eizellen und Spermien außerhalb des Körpers im Labor zusammengeführt.
ICSI-Behandlung (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion) Eine spezielle Form der IVF, die insbesondere bei männlicher Unfruchtbarkeit eingesetzt wird. Hierbei wird ein einzelnes Spermium direkt in die Eizelle injiziert.
IUI-Behandlung (Intrauterine Insemination) Ein weniger invasives Verfahren im Vergleich zu IVF und ICSI. Bei der IUI werden aufbereitete Spermien direkt in die Gebärmutter der Frau eingeführt.
GIFT (Gametenintrafalloptransfer) Spermien und Eizellen werden direkt in den Eileiter eingebracht, wo die Befruchtung stattfinden kann. Wird heute nicht mehr oft praktiziert.
 

Ablauf einer künstlichen Befruchtung

Bei der assistierten Reproduktion sind viel Geduld und emotionale Stärke gefragt. Der Ablauf einer künstlichen Befruchtung kann sich über Wochen und Monate hinziehen und sehr nervenaufreibend sein. Vor allem für die Frau ist der Prozess nicht einfach: Die hormonelle Belastung ist physisch und emotional eine enorme Herausforderung, mögliche Misserfolge belasten zusätzlich. Wenn Sie sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, dann lassen Sie sich nach Möglichkeit auch psychologisch betreuen oder zumindest von Ihrem Umfeld unterstützen, um diese anstrengende Zeit so gut wie möglich zu überstehen.

 

1. Beratung und Voruntersuchungen

In einem ersten Gespräch mit einem Reproduktionsmediziner werden die medizinische Vorgeschichte und mögliche Ursachen der Unfruchtbarkeit besprochen. Es folgen verschiedene Voruntersuchungen wie Hormonanalysen und Ultraschalluntersuchungen.

 

2. Stimulation
der Eierstöcke

Die Frau erhält über etwa 10-14 Tage Hormone, um mehrere Eizellen gleichzeitig zur Reifung zu bringen. Regelmäßige Ultraschalluntersuchungen und Bluttests überwachen den Fortschritt.

3. Eizellentnahme
(Punktion)

Wenn die Eizellen reif sind, werden sie unter leichter Narkose mittels einer feinen Nadel durch die Vaginalwand entnommen. Dieser Eingriff dauert etwa 15-30 Minuten.

 

4. Befruchtung
der Eizellen

Im Labor werden die Eizellen mit den Spermien des Partners oder eines Spenders befruchtet. Bei der konventionellen In-vitro-Fertilisation (IVF) werden Eizellen und Spermien zusammengebracht, bei der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) wird ein Spermium direkt in die Eizelle injiziert.

 

5. Embryotransfer

2-5 Tage nach der Befruchtung werden ein oder mehrere Embryonen mittels eines dünnen Katheters in die Gebärmutter eingesetzt. Dieser Eingriff ist kurz und schmerzlos.

 

6. Nachsorge und Schwangerschaftstest

Etwa zwei Wochen nach dem Embryotransfer wird ein Bluttest durchgeführt, um eine Schwangerschaft zu bestätigen. Bei positivem Ergebnis folgen weitere Untersuchungen zur Überwachung der Schwangerschaft.

 

Was kostet eine künstliche Befruchtung?

Die Kosten einer künstlichen Befruchtung variieren je nach Methode und der individuellen Situation. So kostet ein Zyklus der IVF-Behandlung zwischen 3.000 und 4.000 Euro. Hinzu kommen 1.000 bis 1.500 Euro für die hormonelle Stimulation. Die ICSI-Behandlung kostet zwischen 3.500 und 5.000 Euro, plus Zusatzkosten wie bei der IVF. Die intrauterine Insemination ist mit 300 bis 1.000 Euro pro Zyklus und 100 bis 500 Euro Zusatzausgaben am preiswertesten.

Daneben können weitere Belastungen entstehen, zum Beispiel für spezielle Untersuchungen, die Lagerung von Eizellen oder Embryonen und genetische Tests wie die Präimplantationsdiagnostik (PID). All diese Kosten können sich schnell summieren und sind unbedingt in die Gesamtkalkulation einzubeziehen.

 

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Ein Teil der Kosten für die künstliche Befruchtung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Die Frau muss zwischen 25 und 40 Jahre alt sein, der Mann darf nicht älter als 50 Jahre sein.
  • Die Kostenübernahme gilt nur für verheiratete Paare, bei denen die Unfruchtbarkeit ärztlich festgestellt und eine Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung attestiert wurde.
  • Es dürfen ausschließlich die Ei- und Samenzellen des Paares verwendet werden.
  • Vor der assistierten Reproduktion muss eine medizinische und oft auch eine psychosoziale Beratung stattgefunden haben.

Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst:

  • 8 Inseminationen (IUI) ohne hormonelle Stimulation der Frau
  • 3 Inseminationen (IUI) mit hormoneller Stimulation der Frau
  • 3 Versuche der In-Vitro-Fertilisation (IVF)
  • 3 Versuche der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) oder
  • 2 Versuche des intratubaren Gameten-Transfers (GIFT)

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 50 % der Behandlungskosten. Private Krankenkassen erbringen je nach Vertrag unterschiedliche Leistungen und übernehmen eventuell einen höheren Kostenanteil oder sogar 100 % der Kosten, wenn die Ursache der Kinderlosigkeit des Paares bei der privatversicherten Person liegt. Außerdem muss das Paar nicht zwingend verheiratet sein, wie es bei der gesetzlichen Krankenkasse der Fall ist.

Gut zu wissen:
Einige Bundesländer bieten finanzielle Unterstützung für Paare an, die sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen.

 

Künstliche Befruchtung im Ausland

Die Regelungen und Praktiken der künstlichen Befruchtung unterscheiden sich international in Bezug auf Gesetzgebung, ethische Standards, Kosten und Verfügbarkeit der Methoden. So ist zum Beispiel in Spanien und Tschechien die künstliche Befruchtung mit Eizellspenden weit verbreitet und legal. In den USA sind sowohl Eizellspende als auch Leihmutterschaft erlaubt und gut reguliert, und einige Bundesstaaten erlauben die Geschlechtswahl auch aus nicht-medizinischen Gründen. Die Kosten in den USA sind jedoch hoch und werden oft nicht vollständig von Versicherungen abgedeckt.

Frankreich setzt eine Altersgrenze von 43 Jahren für Frauen, die eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen möchten. In Dänemark werden bis zu sechs Behandlungszyklen vom staatlichen Gesundheitssystem abgedeckt. In Japan gibt es strenge ethische Regeln und weniger gesellschaftliche Akzeptanz, während Israel sehr fortschrittlich ist und staatliche Unterstützung bietet.

Diese internationalen Unterschiede beeinflussen die Entscheidung von (unverheirateten) Paaren oder Solo-Müttern, die künstliche Befruchtung in einem anderen Land durchführen zu lassen. In einigen Ländern sind die Behandlungskosten deutlich niedriger als in Deutschland, außerdem gibt es im Ausland oft kürzere Wartezeiten für Behandlungen. Einige ausländische Kliniken haben höhere Erfolgsraten, oft aufgrund fortschrittlicherer Technologien oder weniger strenger Regularien. Einige Paare suchen nach mehr Diskretion und Anonymität, die im Ausland leichter zu finden sind.

 

Wird eine künstliche Befruchtung im Ausland von der Krankenkasse in Deutschland erstattet?

Innerhalb der Europäischen Union besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Behandlungen im Ausland unter bestimmten Umständen erstattet werden. Dies basiert auf der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Die praktische Umsetzung dieser Regelung ist jedoch kompliziert. Vor der Behandlung muss eine Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden. Außerdem muss die Behandlung medizinisch notwendig und in Deutschland nicht verfügbar sein oder es müssen zu lange Wartezeiten bestehen. In der Praxis erhalten Paare leider so gut wie nie eine Kostenerstattung.

 
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Wie funktioniert Leihmutterschaft?

Durch eine Leihmutterschaft können sich Paare oder Singles, die selbst keine Kinder bekommen können, ihren Kinderwunsch erfüllen. Dazu wird – oft über spezialisierte Agenturen – eine Frau (Leihmutter) ausgewählt, die das Kind austrägt und zur Welt bringt. Die Eizellen der genetischen Mutter oder einer Spenderin und die Samenzellen des genetischen Vaters oder eines Spenders werden im Labor befruchtet. Der entstandene Embryo wird in die Gebärmutter der Leihmutter übertragen. Diese erhält während der gesamten Schwangerschaft medizinische Betreuung. Nach der Geburt wird das Neugeborene den Wunscheltern übergeben, die auch als rechtliche Eltern anerkannt werden. Verträge zwischen den Wunscheltern und den Leihmüttern regeln die Rechte und Pflichten aller Beteiligten.

 

Rechtslage: Ist Leihmutterschaft in Deutschland legal?

In Deutschland sind Leihmutterschaften verboten. Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1990 verbietet jegliche Form der Leihmutterschaft. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG ist es strafbar, einen Embryo auf eine andere Frau als die genetische Mutter zu übertragen oder eine Frau zu einer solchen Übertragung zu veranlassen. Auch ist die Leihmutterschaftsvermittlung in Deutschland nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz verboten (§ 13b AdVermiG). Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden. Paare, die eine Leihmutterschaft in Betracht ziehen, sollten sich daher an Länder wenden, in denen diese Praxis legal ist.

 

Wo ist Leihmutterschaft erlaubt?

Im Ausland ist die rechtliche Situation in Bezug auf die Leihmutterschaft unterschiedlich. In einigen Ländern ist diese Praxis erlaubt oder mit bestimmten Einschränkungen verbunden, in anderen Ländern herrscht ein Verbot der Leihmutterschaft. Einige Länder, in denen man legal Leihmütter finden kann, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Wer an eine Leihmutterschaft im Ausland denkt, muss mit hohen Kosten rechnen und sollte sich gut über die rechtlichen, medizinischen und ethischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes informieren. Zudem sollte man sich über die rechtliche Anerkennung der Elternschaft im Heimatland im Klaren sein.

Land
Durchschnittskosten
Anmerkungen
USA 100.000 - 150.000
US-Dollar
Kommerzielle und altruistische Leihmutterschaft erlaubt.

Rechtliche Anerkennung der Elternschaft kann kompliziert sein, individuelle Prüfung erforderlich.
Kanada 60.000 - 80.000
kanadische Dollar
Nur altruistische Leihmutterschaft erlaubt.

Hohe medizinische Standards. Anerkennung möglich, jedoch gerichtliches Verfahren notwendig.
Großbritannien 30.000 - 50.000
Pfund
Nur altruistische Leihmutterschaft erlaubt.

Anerkennung komplex, rechtliche Beratung nötig.
Ukraine 40.000 - 60.000
US-Dollar
Kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt.

Gute medizinische Betreuung, jedoch rechtliche Komplexität und individuelle Prüfung erforderlich.
Griechenland 70.000 - 90.000
Euro
Kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt.

Strenge rechtliche Rahmenbedingungen. Anerkennung möglich, jedoch gerichtliches Verfahren nötig.
Georgien 50.000 - 70.000
US-Dollar
Kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt.

Gut reguliert mit zuverlässigen Kliniken. Anerkennung mit gerichtlichem Verfahren möglich.
 

Eizellspende und ausländische Leihmutter – Anerkennung in Deutschland

Die rechtliche Anerkennung einer im Ausland durchgeführten Leihmutterschaft ist in Deutschland nicht automatisch gegeben. Die deutschen Behörden prüfen jeden Fall individuell, um sicherzustellen, dass die ausländische Leihmutterschaft den hiesigen rechtlichen und ethischen Standards entspricht. Dies kann sowohl die Vaterschaftsanerkennung als auch eine mögliche Adoption durch die Wunscheltern umfassen.

Nach deutschem Recht begründet die genetische Abstammung eines Kindes aus einer Leihmutterschaft kein rechtliches Abstammungsverhältnis zu den Wunscheltern. Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat, also die Leihmutter. Dies bedeutet, dass die Wunschmutter rechtlich nicht mit dem Kind verwandt ist und ihm nicht die deutsche Staatsangehörigkeit vermitteln kann.

Ein deutscher Wunschvater kann seine Vaterschaft nicht durch einen Leihmutterschaftsvertrag begründen, sondern muss diese durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung nachweisen. Der Bundesgerichtshof entschied 2014, dass ausländische Gerichtsentscheidungen, die den Wunscheltern die Elternschaft zuweisen, anerkannt werden können, wenn ein genetischer Zusammenhang besteht und die Leihmutter nicht die rechtliche Mutter ist.

Ein Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch eine rechtswirksame Abstammung von einem deutschen Elternteil, was für die Ausstellung eines deutschen Reisepasses notwendig ist. Ohne gültige Ausweispapiere kann das Kind nicht nach Deutschland einreisen.

 
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Jan-Hendrik Hermans

Fachanwalt für Erb- und Familienrecht

  • Rechtsanwalt & Partner, Kanzlei Züll Hermans Schlüter
  • ARAG Partneranwalt & Familienrechts-Experte
  • Seit 2005 zugelassener Rechtsanwalt

Als Fachanwalt für Erb- und Familienrecht mit langjähriger Erfahrung stehe ich meinen Mandanten in allen Fragen des Familien- und Erbrechts zur Seite. Gerne beantworte ich Ihre Fragen persönlich:

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