Betriebsunterbrechungsversicherung
Jetzt Beitrag berechnenDas decken beide Varianten generell ab
Bis zu 2 Mio. Euro übernehmen wir sowohl bei der kleinen als auch bei der mittleren Betriebsunterbrechungsversicherung. Abgedeckt ist das Risiko eines zeitweiligen Stillstands, der durch die versicherten Gefahren verursacht wird. Dabei ersetzen wir diese Folgekosten:
wie Miete, Pacht, Personalkosten, Energiekosten, Steuern, Leasing und sonstige Fixkosten
Diese Gefahren können Sie absichern:
ergänzbar um Naturereignisse wie z.B. Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben (Elementarschadenversicherung)
Wann ist welche Variante sinnvoll?
Das hängt ab von der Größe und Art Ihres Betriebes und vom verfügbaren finanziellen Rahmen. Bei kleineren Betrieben ohne Produktion, die nicht von Zulieferern abhängig sind, und wo die Arbeitsfähigkeit aufgrund nicht zu umfangreicher Betriebseinrichtung schneller wiederherstellbar ist, kann die kleine Lösung mit Grundschutz und 12 Monaten Haftzeit ausreichend sein.
Pluspunkte der mittleren Variante
Zwei beispielhafte Fälle aus der Praxis
Ein Kunde zieht seinen Auftrag zurück.
Unterlagen für Sie zum Download
Die kleine Schutzvariante ist die vereinfachte Versicherungslösung, um eine Betriebsunterbrechung abzusichern. Dieser Grundschutz ist immer an eine Geschäftsinhaltsversicherung gekoppelt.
Die Leistungen der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung im Überblick
Leistungseinschlüsse |
Entschädigungsgrenze / Selbstbeteiligung |
---|---|
Vergrößerung des Ertragsausfallschadens durch behördlich angeordnete Beschränkungen des Betriebs und des Wiederaufbaus | bis zur Versicherungssumme |
Vertragsstrafen |
bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 1.000 € |
Wertverlust und zusätzliche Aufwendungen |
bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 1.000 € |
Zusätzliche Standgelder und ähnliche Mehraufwendungen |
bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 1.000 € |
Weiterzahlung von Gehältern und Löhnen | bis zur Versicherungssumme |
Überspannungsschäden durch Blitzschlag und atmosphärische Elektrizität – nur wenn Feuer versichert ist |
bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 1.000 € |
Diese Variante bietet die Möglichkeit, den Betriebsunterbrechungsschutz als Einzelversicherung abzusichern. Das sind Ihre Vorteile dabei:
Die folgende Tabelle zeigt einen Auszug aus unserem umfangreichen Leistungskatalog zur mittleren Betriebsunterbrechungsversicherung
Leistungseinschlüsse für |
Entschädigungsgrenze / Selbstbeteiligung |
---|---|
alle Risiken | |
Ertragsausfallschäden durch radioaktive Isotope | bis zur Versicherungssumme |
Rückwirkungsschäden durch Zulieferer |
bis 100.000 €, Selbstbeteiligung 10.000 € |
Ertragsausfallschäden infolge von Verlust, Veränderung, Nichtverfügbarkeit von nicht duplizierten Daten und Programmen | bis zur Versicherungssumme |
Risiko Feuer | |
Überspannungsschäden durch Blitzschlag und atmosphärische Elektrizität |
bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 10 % je Schaden, mindestens 1.000 €, maximal 10.000 € |
Ertragsausfallschäden durch Implosion | bis zur Versicherungssumme |
Ertragsausfallschäden infolge von Bränden an Wärmetauschern, Dampf-erzeugern, Abgasreinigungsanlagen und vergleichbaren technischen Anlagen | bis zur Versicherungssumme |
Ertragsausfallschäden infolge eines Sachschadens durch innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik und Aussperrung | bis zur Versicherungssumme |
Ertragsausfallschäden infolge eines Sachschadens durch Fahrzeuganprall, Rauch und oder Ruß, Überschalldruck-wellen | bis zur Versicherungssumme |
Wasser tritt bestimmungswidrig aus Wasserlöschanlagen aus – auch bei Risiko Leitungswasser | bis zur Versicherungssumme |
Risiko Leitungswasser | |
Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes | bis zur Versicherungssumme |
Zusätzliche Leistungen für alle Risiken |
Entschädigungsgrenzen*/ Selbstbeteiligung |
---|---|
Vergrößerung des Ertragsausfall-schadens durch behördlich angeordnete Beschränkungen des Betriebs und des Wiederaufbaus | bis zur Versicherungssumme |
Vertragsstrafen |
bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 20 %, mindestens 1.000 € |
Wertverlust und zusätzliche Aufwendungen |
bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 20 %, mindestens 1.000 € |
Zusätzliche Standgelder und ähnliche Mehraufwendungen |
bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 20 %, mindestens 1.000 € |
Kosten für das Sachverständigenverfahren ab Schäden von 25.000 € | bis zur Versicherungssumme |
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