ARAG Recht und Heim
 

Unser Versicherungspaket für Ihre Immobilie

Mit unserer umfassenden Absicherung können Sie im Fall der Fälle gelassen bleiben. Ob Sie Ihr gutes Recht durchsetzen wollen, für ein Miss­geschick haftbar gemacht werden oder selbst zu Hause einen Schaden haben – zählen Sie auf uns!

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Auf den Punkt

 
  • Erst ab Windstärke 8 kommen Versicherungen für Sturmschäden auf.
  • Hausbesitzer haben eine gesetzliche Verkehrssicherungspflicht.
  • Im Notfall: den Schaden melden und Folgeschäden vermeiden.
 
 

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es zu jeder Jahreszeit zu Stürmen kommen kann. Betroffen sind dann vor allem Dächer, Bäume und Autos. Gut, dass Sie hier vorbeugen können. Und sogar müssen, wenn Sie Hausbesitzer sind. Es besteht eine gesetzliche Verkehrssicherungspflicht. Sie sind dafür verantwortlich, dass sich Ihr Haus immer in einem sicheren Zustand befindet. Denn wird ein Fußgänger durch einen Dachziegel getroffen, müssen Sie mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen.

Sie können das Dach Ihres Hauses selbst kontrollieren und reparieren oder einen Wartungsvertrag mit einem Dachdecker abschließen. Der VorteiI in diesem Fall: Sie können sich auf eine regelmäßige Kontrolle verlassen und Schäden werden bereits entdeckt, wenn sie noch klein und leicht zu reparieren sind. Außerdem: Wenn Sie Leute vom Fach engagieren, erhalten Sie eine Garantie auf die Arbeiten.

 

Sturmschäden: So beugen Sie vor

  • Schließen Sie alle Fenster Ihrer Wohnung, wenn Sie nicht zu Hause sind. So werden Sie bei einem plötzlichen Wetterwechsel nicht überrascht, zumal Stürme oft von Regen begleitet werden.
  • Sichern Sie lose Gegenstände auf Balkon und Terrasse. Manchmal ist es auch sinnnvoll, Blumenkästen auszuhängen und in Sicherheit zu bringen.
  • Vergessen Sie nicht, Ihren Sonnenschirm zu sichern. Und denken Sie regelmäßig daran, die Bodenverankerung von Trampolins und anderer größerer Spielgeräte zu überprüfen.
 

Das Dach genau kontrollieren

  • Haben Dachpfannen, Dachbahnen oder die Dachhaut Schäden oder Risse?
  • Sitzen Firstziegel und Dachpfannen im Randbereich fest?
  • Sind die Anschlüsse an Schornstein, First und den Dachfenstern dicht?
  • Sind Antennenanlage, Schneegitter, Dachrinnen, Regenrohre, Blitzschutzanlage, Sonnenkollektoren und Markisen sicher in ihrer Verankerung?

Vor Sturmschäden durch Bäume schützen

Ein Risikofaktor, den man leicht unterschätzt, sind große alte Bäume. Im Zweifel ist es hier besser, die Einschätzung eines Fachmanns einzuholen. Die Kosten lohnen sich im Vergleich zu einem möglichen Schaden, wenn der Baum aufs Haus fällt. In unserem ausführlichen Artikel zu Sturmschäden von umgestürzten Bäumen erfahren Sie unter anderem, wer für den Schaden aufkommt, wenn ein geschädigte Baum das Nachbargebäude beschädigt.

 

Was tun bei Sturmschäden?

Ein Sturm hat Ihr Wohngebäude beschädigt? Rufen Sie unverzüglich Ihre Wohngebäudeversicherung an und melden den Schaden. Dort erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie weiter vorgehen sollen. Auf jeden Fall müssen Sie helfen, den Schaden zu begrenzen – indem Sie beispielsweise ein geborstenes Fenster abkleben oder Dachschäden mit Baufolie abdecken. Lose Teile müssen selbstverständlich befestigt oder entfernt werden. Schützen Sie Ihren Hausrat vor Folgeschäden wie eindringendes Wasser. Möglicherweise schickt die Versicherung einen Gutachter, der sich den Schaden ansieht.

Dokumentieren Sie unbedingt alle entstandenen Schäden oder beschädigten Teile. Machen Sie Fotos und benennen Sie Nachbarn als Zeugen. Zeitungsberichte über die Stärke des Unwetters können nützlich sein. Denn: Erst ab Windstärke 8 kommen die Versicherungen für Sturmschäden auf.

 

Wichtig: Die Versicherung kommt erst ab Windstärke 8 für einen Schaden auf.

 
 

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden am Haus?

Die Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude selbst ab. Auch Folgeschäden sind mitversichert – wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Bezahlt werden die Kosten, die Sie aufwenden müssen, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen.

Eine Hausratversicherung tritt für Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen ein, wenn das Dach durch den Sturm beschädigt oder abgedeckt wurde. Die Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben und Glasdächern – einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung.

Optimal absichern können Sie sich mit unserem Versicherungspaket ARAG Recht und Heim, der Kombiversicherung für alle Lebensbereiche – natürlich mit integrierter Wohngebäude- und Hausratversicherung. Wir schützen Sie vor vielen Risiken und sichern die finanziellen Folgen ab, wenn das Leben einmal anders als erwartet verläuft.

 

Nützlich: Die DWD WarnWetter-App

Die WarnWetter-App vom Deutschen Wetter Dienst warnt Sie vor aktuellen Wettersituationen, inkl. Regenradar. Die App für Smartphones ist im Google Play Store und Apple Store verfügbar.

 

Wer zahlt die Sturmschäden am Auto?

Wird Ihr Auto durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, sprechen Sie Ihre Teilkaskoversicherung an. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens. Die Teilkasko kommt allerdings nicht für sogenannte mittelbare Sturmschäden auf! Hier brauchen Sie eine Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt Schäden – auch am eigenen Fahrzeug – die durch eigenes Verschulden entstanden sind: Wenn Sie zum Beispiel auf einen Wagen auffahren, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist.

Christina Gellert

Rechtsanwältin

  • Rechtsanwältin, Zuhorn & Partner Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwältin & Mietrechts-Expertin
  • Seit 2022 zugelassene Rechtsanwältin

Ich bin fest davon überzeugt, dass jeder ein Anrecht auf faire und kompetente Unterstützung hat, besonders in einem so lebensnahen Bereich wie dem Mietrecht. Fragen beantworte ich gerne unter:

info@zuhorn.de

 

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