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Sie sind angeblich bequemer, einfacher und schneller: In deutschen Supermärkten halten SB-Kassen Einzug. Vorreiter ist sicherlich IKEA. In vielen Filialen des Möbelriesen können Kunden ihren Einkauf bereits selbst scannen und bargeldlos bezahlen. Gerade Lebensmittelketten ziehen fleißig nach. Auch ich hatte vor einiger Zeit das Vergnügen, dass ich Ahnungsloser in so einer frisch aufgerüsteten Filiale etwas ungeduldig auf eine Kassiererin wartete. „Jetzt scannen Sie Ihren Kram doch endlich mal ein“, schimpfte gleich der Kunde hinter mir.

 

Mein erster Einsatz als Strafverteidiger

Mit seiner dann doch freundlichen Unterstützung und einige Schweißperlen reicher habe ich meine erste SB-Kassen-Erfahrung gemacht. Es dauerte nur noch eine weitere Woche, bis ich auch als Strafverteidiger die rechtlichen Aspekte der SB-Kassen hinterfragen durfte. Einer meiner Mandanten wurde nämlich beschuldigt, er habe im Drogeriemarkt nur acht Artikel gescannt, obwohl er neun im Einkaufswagen hatte. Bloß ein Versehen, das straflos wäre? Oder doch ein klarer Diebstahl?

Beweismittel gab es in dem Fall jedenfalls reichlich. Insgesamt drei Kameras hatten meinen Mandanten beim Check-out an der Kasse gefilmt, und zwar in bester Qualität und aus verschiedenen Winkeln. Die bislang übliche „Kontrolle“ durch eine Kassiererin fällt an den SB-Kassen also keineswegs ersatzlos weg. Der menschliche Faktor wird nur durch anonyme, aber allzeit wachsame Videokameras und Warensicherungssysteme ersetzt. Ein Überwachungsdruck, der für mich persönlich das vielbeschworene Einkaufsvergnügen nun nicht gerade steigert.

Scankassen Barcode

Erste Fälle von Diebstahl und Urkundenunterdrückung

Am Ende stellte der Staatsanwalt dieses Verfahren ein, weil mein Mandant bislang nicht vorbestraft war und der Handscanner vielleicht doch nicht richtig gearbeitet hat. Weniger Nachsicht haben Kunden regelmäßig zu erwarten, die den wohl verbreitetsten Trick anwenden, um eine SB-Kasse zu überlisten. Sie knibbeln von einem anderen, billigen Produkt den Barcode ab und scannen diesen statt des Originals. Wer hierbei erwischt wird, begeht nicht nur einen Diebstahl, sondern auch noch eine Urkundenunterdrückung – so zum Beispiel das Oberlandesgericht Hamm in einem der bislang seltenen obergerichtlichen Urteile zu den neuen Kassen (Aktenzeichen 5 RVs 56/13).

 

SB-Kassen als juristisches Risiko für den ehrlichen Kunden?

Aber reden wir nicht nur über Schummler, sondern über den grundehrlichen Kunden. Auch für ihn steigt zweifellos das juristische Risiko, wenn er durch eine SB-Kasse geht. Bisher war ich als Kunde nur zuständig dafür, dass mein Einkaufswagen leer ist und sich nicht noch „zufällig“ Waren in meiner Jackentasche oder im Rucksack finden. Nun muss ich mit einem Mal den gesamten Scan- und Bezahlvorgang verantworten. Damit steigt zweifellos das Risiko von Bedienungsfehlern, Missverständnissen und daraus resultierenden Anschuldigungen.

Alles in allem vielleicht wirklich ein Grund, im Zweifel doch der guten alten Kassiererin oder dem Kassierer „Hallo“ zu sagen.

 

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