
Neues Google-Urteil: Kriegen wir ein Schönwetter-Internet?
Udo Vetter schreibt exklusiv für die ARAG.
Veröffentlicht am:28.05.2014
Haben Sie schon mal ein digitales Selfie gemacht und den eigenen Namen gegoogelt? Klar. Hoffentlich konnten Sie nur Positives oder Unverfängliches über sich lesen. Anders ging es einem Spanier. Wenn er oder andere seinen Namen googelten, fanden sich Meldungen über finanzielle Probleme des Mannes. Die Informationen waren korrekt. Allerdings lag das Ganze 16 Jahre zurück, aber die Daten tauchten noch immer bei Google auf.
Muss man es wirklich hinnehmen, dass so alte Geschichten dauerhaft im Internet auffindbar sind und den digitalen Lebenslauf verhageln? Selbst staatlich verhängte Vorstrafen wären nach so langer Zeit längst getilgt. Diese für uns alle wichtigen Fragen beantwortet der Europäische Gerichtshof nun in einem Grundsatzurteil. Die Entscheidung ist ein Machtwort zu Gunsten des persönlichen Datenschutzes.
Überraschend deutlich bejahen die Richter auch für das Netz ein „Recht auf Vergessen“. Dieses Recht bezieht sich keineswegs nur auf falsche Informationen, zum Beispiel wenn jemand im Netz zu Unrecht als Krimineller dargestellt wird. Sachlich falsche Informationen mussten in Deutschland nämlich schon immer gelöscht werden.
Nein, und darin liegt die Revolution, jeder Nutzer darf von Suchmaschinen auch die Löschung korrekter Einträge verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Das kann etwa schon der Wunsch sein, dass Personalchefs nicht einfach die „Jugendsünden“ eines Bewerbers googlen können.
Damit dieses Recht nicht im luftleeren Raum hängen bleibt, stellt der Europäische Gerichtshof auch klar: Jede Suchmaschine, die bei uns Geschäfte macht, muss Löschungsanträge von EU-Bürgern bearbeiten. Im Zweifel können die Betroffenen auch vor Gericht ziehen – und zwar an ihrem Wohnort.

Google reagiert mit diesem Formular
Die Reaktion auf das Urteil ließ nicht lange auf sich warten. Google stellt Nutzern ab sofort ein Formular zur Entfernung von Suchergebnissen zur Verfügung – und beklagt wie andere Suchmaschinen auch eine Flut von Löschanfragen. Das zeigt auch gleich die Schattenseiten des Urteils, die ebenfalls jeden Internetnutzer treffen werden.
Wenn nun massenhaft persönliche Daten aus den Suchmaschinenverzeichnissen gelöscht werden müssen, sind sie nicht mehr per Mausklick abrufbar. Die riesigen Informationstanks Google & Co., aus denen wir heute praktisch unser Wissen speisen, werden löcherig. Und natürlich fließen genau jene Informationen ab, die für uns vielleicht wichtig wären.
So wird kaum ein Politiker oder Wirtschaftskapitän seinen Google-Eintrag über den Erhalt der Ehrendoktorwürde streichen lassen. Bei der Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer sieht das schon ganz anders aus. Allerdings wäre es für einen interessierten Bürger vor der Wahl sicher schon interessant, auch die Verfehlungen eines Kandidaten googlen zu können.
Vorrangig muss aber nun geklärt werden, wer die vielen Löschanfragen überhaupt bearbeitet. Die Suchmaschinen selbst haben dazu wenig Lust. Nicht nur wegen der Kosten, sondern auch weil sie nicht als Zensoren gelten möchten. Die Bundesregierung greift dies aktuell auf und schlägt eine nationale Schiedsstelle vor. Der Gedanke ist nicht unattraktiv – am Ende entscheiden ja doch immer die staatlichen Gerichte.
Alle Beteiligten tragen eine große Verantwortung. Sie müssen den Datenschutz ernst nehmen. Aber sie müssen auch ein Schönwetter-Internet verhindern. Ich bin sehr gespannt, ob das gelingen wird. Aber zuerst mache ich mal ein Google-Selfie.
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