
Pflegegrade: Wie funktioniert die Einstufung?
Erfahren Sie, was das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) ist und nach welchen Kriterien Punkte für die Einstufung in die neuen Pflegegrade vergeben werden.
Veröffentlicht am:07.08.2015
Mit den Pflegegraden wurde nicht nur ein neues Zahlenschema eingeführt, auch die Philosophie der Begutachtung hat sich geändert.
Nach wie vor besucht Sie ein Gutachter des Medizinischen Dienstes Ihrer Krankenkasse, um Ihre Pflegebedürftigkeit festzustellen. Grundlage für die Einstufung ist aber, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie körperlich oder geistig/psychisch gehandicapt sind. Ausschlaggebend sind mit den neuen Pflegegraden seit Januar 2017
- Ihre Beeinträchtigungen
- Ihr Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung,
- Ihre Teilnahme an sozialen, kulturellen und außerhäuslichen Aktivitäten
- sowie krankheits- und therapiebedingte Anforderungen und Belastungen.
Wie wird Pflege in Zukunft bewertet?
Seit der Umstellung im Januar 2017 ist die „Minutenpflege“ vorbei. Daher entfällt auch die Notwendigkeit ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen, in dem Sie oder Ihre Angehörigen minutengenau jeden unterstützenden Handgriff dokumentieren mussten. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber von einer genormten Pflege hin zu einer individuellen Pflege wechseln wollte und somit jetzt die persönlichen Bedürfnisse besser berücksichtigt werden können.
Dafür wurde sogar ein neuer Begriff geprägt. Hinter „Neues Begutachtungsassessment“ (NBA) verbirgt sich künftig ein Punktesystem. Die Gutachter vom Medizinischen Dienst prüfen bei ihrem Hausbesuch Ihren Bedarf in sechs verschiedenen Lebensbereichen. Statt der Minuten, die Sie etwa zum Waschen oder Essen brauchen geht es vielmehr um die Frage, wie selbstständig Sie Ihren Alltag noch bewältigen können.

- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Je nach der Schwere Ihrer Beeinträchtigung wird anhand einer Punkte-Skala von 0 bis 100 der Pflegegrad ermittelt.

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