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Zouhair Haddou-Temsamani ist Hauptabteilungsleiter Produktmanagement National bei der ARAG SE in Düsseldorf.

Herr Haddou-Temsamani, was ist in den Medien und mit den Medien passiert, dass ich mich mit einem Versicherer über Fake News unterhalte?

Zouhair Haddou-Temsamani: Der Verbreitungsgrad von Unwahrheiten im Netz nimmt seit einigen Jahren dramatisch zu. Durch die sozialen Netzwerke und allgegenwärtigen Kommentarfunktionen kann nicht nur jeder seine Meinung zum Ausdruck bringen. Dabei werden zum Teil auch falsche Behauptungen weiterverbreitet.

Es geht also um mehr als Fake News.

Die erste wahrnehmbare große Welle kam 2011 mit Mobbing, Shitstorms, Nötigung und Urheberrechtsverletzungen. Viele Internetnutzer denken sich nichts dabei, wenn sie vermeintlich coole Bilder oder Videos weiterverbreiten. Sie sind sich oftmals nicht im Klaren, welche – auch juristischen – Konsequenzen das haben kann.

Ich wäre bisher nie auf die Idee gekommen, mich als Opfer von Falschmeldungen oder medialen Beleidigungen, Ehrverletzungen und Ähnlichem an meine Rechtsschutzversicherung zu wenden. Warum sollte ich?

Juristisch haben wir es im Internet mit denselben Tatbeständen zu tun wie außerhalb des Netzes. Das muss sich jeder vor Augen halten, der meint, dem Nachbarn, der ungeliebten Kollegin, dem Konkurrenten in der Anonymität des Netzes mal eben eins auswischen zu können. Und da kann man den Rechtsschutz genauso in Anspruch nehmen wie in allen anderen Auseinandersetzungen, in denen man Rechtsschutz braucht. Das sind dieselben Hebel, an denen wir ansetzen.

Wie muss ich mir Ihre Hilfe vorstellen? Nehmen wir mal an, über einen Gewerbetreibenden oder Kleinunternehmer werden falsche Nachrichten im Netz verbreitet. Es kommt zu Auftragsstornierungen und Gewinneinbußen …

… dann gibt es ein Bündel von Instrumenten, mit denen man arbeiten kann. Wir würden anbieten, einen Reputationscheck mit Bezug auf die – nennen wir es mal: „Fake News“ zu machen. Wir lassen screenen, was im Netz über den Unternehmer verbreitet wurde. Die Ergebnisse werden klassifiziert. Das müssen Sie sich wie eine Ampel mit Rot, Gelb und Grün vorstellen. Die rot klassifizierten Einträge signalisieren rufschädigende Inhalte. Entsprechen diese nicht der Wahrheit, helfen wir unseren Kunden, rechtlich dagegen vorzugehen. Das kann eine Schadenersatzklage auf entgangenen Ertrag sein, die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs oder auch die Unterstützung bei der Erstattung einer Strafanzeige. Parallel hierzu sorgen wir über einen spezialisierten Dienstleister dafür, dass diese reputationsschädigenden Einträge im Netz nicht mehr gefunden werden.

Wo hat ein Versicherer Expertise bei diesen Themen?

Nun, viele Dinge wie Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche sind unser tägliches Brot als Rechtsschutzversicherer. Aber auch die Organisations- und Vermittlungsleistung von adäquaten Dienstleistungen oder Services gehört klar zur Kernkompetenz einer Versicherung. Hier haben wir jedoch nicht den Anspruch, alle Leistungen selbst zu erbringen, sondern kooperieren im Bedarfsfall mit spezialisierten Dienstleistern – etwa zum Reputations-Check, zur Löschung von rufschädigenden Inhalten oder auch zur psychologischen Soforthilfe in emotionalen Ausnahmefällen, beispielsweise bei Cybermobbing.

Reden wir über ein Exotenthema oder, anders gefragt: Wie häufig werden Sie zu diesem Themenkomplex in Anspruch genommen?

Wir haben seit 2011 viele Tausend Fälle als Versicherer abgewickelt. Zwischenzeitlich haben sich Produkte im Markt etabliert, die einen umfassenden Schutz rund um das Internet anbieten – vom Vertragsrecht, Urheberrecht und Arbeitsrecht bis hin zum Identitätsdiebstahl, also weit umfangreicher als das Medienthema. Damit waren wir seinerzeit Vorreiter im deutschen Markt. Inzwischen bieten viele Wettbewerber ähnliche Produkte an. Das ist ein Markttrend.

Aber brauche ich denn unbedingt ein solches Spezialprodukt, um Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können, wenn über mich oder mein kleines Unternehmen Unwahrheiten verbreitet werden?

In fast allen Rechtsschutzprodukten für die privaten Endverbraucher oder für Kleinge­werbetreibende ist der Schadenersatz­rechtsschutz versichert. Damit können einige Aspekte zu Fake News gelöst werden. Unser Spezialprodukt bietet jedoch zusätzlich zum Schadenersatzrechtsschutz noch viele weitere passende Hilfestellungen rund um das Thema Internet. Dennoch existieren Ausschlüsse – etwa bei der Interessenwahr­nehmung im Zusammenhang mit der E-Reputation in der Online-Presse.

Im Jahr der Bundestagswahl befürchten viele Politiker, Opfer von Fake News zu werden.

Bei Politikern sind die Grenzen dessen, was als wertende Äußerung hingenommen werden muss, weiter gezogen als bei Privatleuten. Aber niemand – keine Privatperson, kein Unternehmen, kein Politiker – muss sich komplett gefälschte Tatsachenbehauptungen gefallen lassen.

 

Mit freundlicher Genehmigung der Fakten + Köpfe Verlagsgesellschaft mbH. Das Gespräch führte Susanne Theisen-Canibol, Geschäftsführerin der Fakten + Köpfe Verlagsgesellschaft mbH.

Fake News, Cybermobbing, Rufschädigung: So können Sie sich schützen

Als Privatperson

ARAG web@ktiv

Wenn Fake News über Sie verbreitet werden oder Sie über das Internet gemobbt werden, helfen Ihnen die Leistungen von unserem Internet-Rechtsschutz ARAG web@ktiv.

  • Hilfe bei Löschung rufschädigender Inhalte
  • Aktive Strafverfolgung bei Mobbing im Internet
  • Schadenersatz bei Daten- und Identitäts-Diebstahl
  • Schutz bei angeblichen Urheberrechts-Verstößen
  • Vertrags-Rechtsschutz beim Online-Shopping

Als Selbstständiger

ARAG web@ktiv

Das Internet bietet Ihnen als Unternehmer viele Möglichkeiten. Falls Sie dabei mal in rechtliche Schwierigkeiten geraten, stehen wir Ihnen mit unserem Internet-Rechtsschutz zur Seite.

  • Wir lassen das Internet für Sie nach rufschädigenden Inhalten durchsuchen und kompromittierende Inhalte auf Wunsch löschen
  • Bei angeblichen Urheberrechtsverstößen vermitteln wir auf Wunsch einen spezialisierten Anwalt, der Sie zu den nächsten Schritten berät
  • Auch bei Fällen von Cyberkriminalität unterstützen wir Sie rechtlich

Als Firma

ARAG CyberSchutz

Im Falle eines Online-Angriffs auf Ihre IT-Systeme bewahren wir Ihre Handlungsfähigkeit und schützen Sie und Ihren Betrieb vor den finanziellen Folgen.

  • Speziell für die Bedürfnisse kleiner und mittelständischer Betriebe entwickelt
  • Passgenauer Schutz vor finanziellen Schäden aufgrund von Cyber-Kriminalität und Hacker-Aktivitäten
  • Kompetenter IT-Support mit effektiven Sofort-Maßnahmen – wenn erforderlich direkt bei Ihnen vor Ort

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