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Auf den Punkt

 
  • Alleinerziehende können einen Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zu 18 Jahren erhalten.
  • Die frühere Begrenzung der Bezugsdauer auf maximal 72 Monate wurde aufgehoben.
  • Unterhaltsvorschuss muss beantragt werden. In vielen Gemeinden und Städten ist das Jugendamt zuständig.
 

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Nach Angaben des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter leben in Deutschland rund 2,7 Millionen Alleinerziehende mit Kindern. Viele dieser Kinder haben Anspruch auf Unterhaltszahlungen gegenüber dem getrenntlebenden Elternteil. Da diese Geldzuwendung nicht immer problemlos funktioniert, gibt es in Deutschland seit 1980 den Unterhaltsvorschuss. Dieser ist eine staatliche Hilfe für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder unter 18 Jahren. Alleinerziehende können den Vorschuss beantragen, wenn sie für den Barunterhalt ihres Kindes allein aufkommen müssen, weil sich die Unterhaltszahlung des anderen Elternteils verspätet, sie ausfällt oder der Ex-Partner finanziell nicht in der Lage ist, für den Unterhalt zumindest in Höhe des Unterhaltsvorschusses aufzukommen.

 

Wie lange bekommt man Unterhaltsvorschuss? Voraussetzungen zum Erhalt

Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres können Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können ebenfalls Unterhaltsvorschuss bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient. Um den Unterhaltsvorschuss zu bekommen, muss der alleinerziehende Elternteil einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle einreichen.

 

Bekomme ich Unterhaltsvorschuss, wenn ich einen neuen Partner habe?

Mit einem neuen Partner an Ihrer Seite können Sie für Ihr Kind auch weiterhin Unterhaltsvorschuss erhalten – egal ob Sie mit Ihrem neuen Partner oder Ihrer neuen Partnerin in einem Haushalt leben oder nicht. Eine Ausnahme besteht laut Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) bei neuer Heirat: Sind Sie mit dem neuen Stiefelternteil Ihres Kindes verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft, ist kein Unterhaltsvorschuss möglich.

 

Wie lange wird Unterhaltsvorschuss rückwirkend gezahlt?

Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend nur für einen Monat gezahlt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zum Erhalt von Unterhalt bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu müssen Sie sich bereits bemüht haben, Unterhalt vom anderen Elternteil zu bekommen oder den anderen Elternteil ausfindig zu machen.

Gut zu wissen: Der Unterhaltsvorschuss kann auch dann rückwirkend gezahlt werden, wenn die eigentlichen Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil gerichtlich angeordnet sind.

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Unterhaltsvorschuss beantragen – Wie & wo?

Den Unterhaltsvorschuss beantragen Sie stets schriftlich bei der Unterhaltsvorschuss-Stelle des zuständigen Jugendamtes der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung, in dem das Kind gemeldet ist. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular mit passendem Merkblatt. Ein mündlicher Antrag oder ein Telefonanruf genügen nicht, um Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, in dem Ihnen mitgeteilt wird, ob:

  • dem Antrag in vollem Umfang stattgegeben wird oder
  • dem Antrag ganz oder teilweise nicht stattgegeben wird.

Wichtig: Bei allen Änderungen, die sich auf den Unterhaltsvorschuss auswirken können, ist unverzüglich Ihre Unterhaltsvorschussstelle zu informieren. Wenn Ihr Kind nicht mehr bei Ihnen lebt, Sie umziehen oder wieder heiraten, ändern sich Ihre Ansprüche. Mitunter wird der Unterhaltsvorschuss herabgesetzt oder die Zahlung ganz eingestellt.

 

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss richtet sich nach dem Mindestunterhalt abzüglich des Kindergeldes. Wie beim Unterhalt ist auch der Unterhaltsvorschuss abhängig vom Alter des Kindes. Für die Höhe ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) maßgebend.

 
Der Unterhaltsvorschuss 2024 beträgt 230 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 301 Euro für Kinder bis 12 Jahre und 395 Euro für Kinder bis 18 Jahre.

Unterhaltsvorschuss Tabelle

Eine aktuelle Übersicht in Tabellenform für das Jahr 2024 finden Sie hier:

Alter des Kindes
Mindestunterhalt (Regelbetrag)
Abzüglich Kindergeld
Höhe des Unterhalts­vorschusses nach UVG
Bis 5 Jahre 480 € 250 € 230 €
Bis 11 Jahre 551 € 250 € 301 €
Bis 18 Jahre 645 € 250 € 395 €
 
 

Muss Unterhaltsvorschuss zurückgezahlt werden?

Der Staat lässt sich den Unterhaltsvorschuss in der Regel vom unterhaltspflichtigen Elternteil erstatten. Sollten Sie unrechtmäßig, zu viel oder zu lange Unterhaltsvorschuss erhalten haben, melden Sie dies am besten unverzüglich. In diesem Fall müssen Sie selbst den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Wenn ein Unterhaltspflichtiger aufgrund von Bürgergeld oder einer Erkrankung nicht leistungsfähig ist, wird dieser von der Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses befreit.

 

Wann entfällt der Unterhaltsvorschuss?

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Ihre Kinder immer dann, wenn sie bei Ihnen leben, vom anderen Elternteil keinen regelmäßigen Unterhalt erhalten und das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben. Ab 12 Jahren wird der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss zusätzlich von folgenden Faktoren abhängig gemacht:

  • Ein Anspruch besteht, wenn Ihr Kind keine anderweitigen Sozialleistungen bezieht oder
  • Sie als alleinerziehender Elternteil nur ergänzend Sozialleistungen erhalten und ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 Euro haben oder
  • die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes durch Zahlung von Unterhaltsvorschuss vermieden wird.

Trifft mindestens einer dieser Punkte nicht zu, entfällt der Unterhaltsvorschuss. Auch, wenn Sie erneut heiraten oder bei Wiederaufnahme der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, endet der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

 

Unterhaltsvorschuss beenden

Unterhaltsvorschuss wird auch dann gezahlt, wenn ein unterhaltspflichtiger Partner nicht dazu in der Lage ist, für den Unterhalt zumindest in Höhe des Unterhaltsvorschusses selbst aufzukommen. Sollte sich dies aufgrund eines neuen Jobs oder einer Gehaltserhöhung ändern, ist dies unverzüglich zu melden. Der unterhaltspflichtige Partner wendet sich dafür an das Jugendamt, welches die Summe des Unterhaltes nun neu berechnet und den Unterhaltsvorschuss beendet.

 

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