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Das Wohl Ihrer Kinder steht bei der Entscheidung über das Sorgerecht immer im Vordergrund, wenn Sie sich trennen. Im Idealfall bedeutet das für das Familiengericht, die Beteiligung beider Elternteile an der Erziehung zu ermöglichen. Es gibt aber auch Fälle, in denen das gemeinsame Sorgerecht nicht das Beste für das Kind ist.

Alleiniges Sorgerecht: Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten

Wenn Sie das alleinige Sorgerecht bekommen, sind Sie für das körperliche, geistige und seelische Wohl Ihres Kindes alleine verantwortlich. Die meisten Rechte und Pflichten der Kindererziehung, die sonst zwischen beiden Eltern geteilt werden, fallen damit an Sie als alleinigen Erziehungsberechtigten. Sie können eigenständig Entscheidungen über den Aufenthaltsort des Kindes, seine Schulausbildung oder nötige ärztliche Eingriffe treffen.

Doch damit ist der andere Elternteil nicht automatisch von allen Rechten und Pflichten entbunden. Für ihn besteht weiter die Pflicht, Unterhalt zu leisten und er hat das Umgangsrecht. Der zweite Elternteil kann also nicht gegen seinen Willen von jedem Kontakt mit Ihrem Kind ausgeschlossen werden.

Anzahl der Alleinerziehenden in Deutschland

Gründe für das alleinige Sorgerecht

Die Beweggründe für Eltern, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, können vielfältig sein. Beispielsweise kann eine Änderung des Familienstands durch eine Trennung vom Partner, das alleinige Sorgerecht nötig machen. Am einfachsten erfolgt die Übertragung, wenn sich beide Eltern über die Erteilung des Sorgerechts einig sind. Stirbt ein Sorgeberechtigter, hat der andere Elternteil automatisch das alleinige Sorgerecht.

Außerdem kann bei einer Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht einem Elternteil das gemeinsame Sorgerecht abgesprochen werden. Das Familiengericht prüft dafür, ob dieser zur Erziehung des Kindes ungeeignet ist. Die Gründe dafür können Alkoholismus, Drogensucht oder Gewalt durch ihn oder sein Lebensumfeld sein, die eine konkrete Bedrohung für das Wohl des Kindes darstellen.

Auch eine dauerhaft fehlende Kooperationsbereitschaft kann als ungeeignet eingestuft werden. Ein Streit zwischen den Eltern reicht für einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht allerdings nicht aus.

Kriterien für das alleinige Sorgerecht

Damit ein Elternteil allein sorgeberechtigt wird, muss zum einen das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern aufgehoben werden. Zum anderen muss dem Antragsteller das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden. Dafür prüft das Gericht dessen Eignung nach folgenden Kriterien:

  • Der Antragsteller muss in der Lage sein, dem Kind Kontinuität in seiner Erziehung zu gewährleisten. Gemessen wird das beispielsweise an der Beziehung zwischen Elternteil und Kind.
  • Der Elternteil muss dem Kind die bestmögliche Förderung und materielle Entwicklungsgrundlage zukommen lassen.
  • Das Kind darf nicht von seinen sozialen Bindungen getrennt werden.
  • Nicht zuletzt spielt auch der Wille des Kindes eine Rolle für die Entscheidung.

Kinder ab 14 Jahren müssen nach ihren Präferenzen befragt werden. Die Richter sind allerdings nicht an diesen Wunsch gebunden. Selbständig entscheiden, wo es leben möchte, darf das Kind erst, wenn es volljährig ist. Im Übrigen ist die Übertragung des alleinigen Sorgerechts immer nur das letzte Mittel. Das Gericht prüft daher, ob mildere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil, in Betracht kommen.

So können Sie das alleinige Sorgerecht beantragen

Das alleinige Sorgerecht kann nur nach einem Antrag beim Amtsgericht zugesprochen werden. Sind sich beide Elternteile über die zukünftige Erteilung des Sorgerechts einig, genügt ein formloser Antrag.

Ist ein Elternteil nicht einverstanden, sollten Sie sich einen Anwalt suchen, um sich individuell beraten zu lassen. In einem solchen Fall muss der Antrag ausführlich begründet werden. Daraufhin wird ein Anhörungstermin festgelegt, an dem Sie und Ihre Kinder angehört werden. So verschafft sich der Richter einen besseren Überblick über die familiäre Situation. Es können auch weitere beteiligte oder sachverständige Personen befragt werden. Die Ergebnisse der Anhörung und mögliche Empfehlungen von Sachverständigen fließen in die richterliche Entscheidung ein.

Welche Kosten kommen dabei auf Sie zu?

Da die Entscheidung über das Sorgerecht nur durch ein Gericht zugesprochen werden kann, müssen Sie in jedem Fall mit Gerichtskosten rechnen. Darüber hinaus kann eine Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt nötig sein. Sie sollten dafür mit Kosten in Höhe von etwa 800 bis 1.000 Euro rechnen. Eltern mit geringem Einkommen können eine Unterstützung durch die Prozesskostenhilfe beantragen. Als Eltern müssen Sie übrigens persönlich vor Gericht erscheinen und dafür entsprechend Zeit einplanen. Ist das zuständige Amtsgericht nicht in Ihrer Stadt, müssen die entsprechenden Kosten für den Nahverkehr oder die Autofahrt eingeplant werden.

 

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