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Reisen inspiriert. Man erhält neue Impulse, lernt interessante Menschen kennen und entwickelt sich weiter. Es gibt so viele spannende Abenteuer zu bestehen! Wir verraten Ihnen, welche Versicherung Sie dafür im Blick behalten sollten – besonders, wenn es sich um längere und weitere Reisen handelt.

 

Eine Entdeckungstour durch Australien, Überwintern in Thailand oder einmal rund um den Globus: Steht bei Ihnen ein Trip über mehrere Monate an, empfiehlt es sich, nicht nur die Haut vor der Sonne zu schützen, sondern sich auch darüber hinaus angemessen abzusichern. Zum Beispiel für den Fall, dass Sie im Ausland krank werden oder einen Schaden an Personen oder fremdem Hab und Gut verursachen. Nehmen Sie für Ihre Auszeit unbezahlten Urlaub, sollten Sie zudem darüber nachdenken, Ihre Rentenbeiträge weiter zu entrichten.

Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihre Versicherungsbelange. Damit Sie sich unbeschwert auf Ihre Erlebnisse konzentrieren können.

 

Reiserücktrittversicherung

Eine Reise wieder absagen oder verschieben zu müssen, kann vorkommen. Meistens fallen jedoch sofort Kosten an. Und je kürzer vor Reisebeginn die Absage erfolgt, desto höher sind diese Kosten.

Abhilfe schafft hier eine Reiserücktrittsversicherung. Wie sinnvoll ein Abschluss ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Je teurer die Reise, umso besser ist es, auf Nummer sicher zu gehen. Aber auch der Buchungszeitpunkt ist nicht unbedeutend: Je früher gebucht wird, desto eher kann noch einmal etwas dazwischenkommen. Bei kurzfristigen Wochenendtrips etwa kann man eher auf die Versicherung verzichten als bei einer dreiwöchigen Luxus-Kreuzfahrt, die bereits ein Jahr vorher gebucht wird. Auch wenn ältere Menschen oder Kinder mitreisen, macht eine Reiserücktrittsversicherung Sinn.

Wann ist der Reiserücktritt versichert?

Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur dann, wenn der Grund für die Absage oder das Verschieben der Reise im Versicherungsschutz enthalten ist. Übliche versicherte Gründe sind beispielsweise plötzliche schwere Erkrankungen, Unfälle, der Tod eines nahen Angehörigen, aber unter Umständen auch arbeitsseitige Gründe wie z. B. der Verlust der Anstellung oder die berufliche Umbesetzung. Des Weiteren können persönliche Belange wie Vorladungen vor Gericht eingeschlossen sein. Auch die plötzlich notwendig gewordene Pflege eines Elternteils oder Kindes ist oftmals abgesichert.

Wann ist der Reiserücktritt nicht versichert?

Muss eine Reise abgesagt werden, weil die akute Erkrankung, wegen der die Reise nicht angetreten werden kann, auf eine chronische Erkrankung zurückgeführt werden kann, kann ein Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Dann handelt es sich nicht um ein unvorhersehbares Ereignis, das üblicherweise die Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist. Auch höhere Gewalt oder die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sind keine versicherten Rücktrittsgründe. In diesen Fällen können sich Reisende für gewöhnlich an den Reiseveranstalter wenden. Und übrigens: Eine Meinungsänderung oder die Trennung vom Reisepartner sind ebenfalls keine versicherten Gründe.

Reiserücktritt direkt über den Veranstalter versichern?

Viele Reiseanbieter, egal, ob Fluggesellschaft, Bundesbahn, Hotellerie oder sonstiger Unterkunftsvermittlung, bieten bei der Online-Buchung gleich eine Reiserücktrittsversicherung mit an. Dennoch sollte man sich die Zeit nehmen, verschiedene Versicherungen in Leistungen und Kosten zu vergleichen.

Dabei sollten folgende Anhaltspunkte eine Rolle spielen: Kosten der Versicherung, Einschluss umfassender Rücktrittsgründe, Selbstbeteiligung, Umfang der versicherten mitreisenden Personen, die Laufzeit sowie Einschluss von Mehrkosten. Diese können zum Beispiel entstehen, wenn möglicherweise aus einer Reise von mehreren Personen die einer Einzelperson wird, was sich auf Unterkunft oder Transferkosten auswirken kann, oder wenn durch verspätete Transfers An- oder Abreisen verpasst werden.

 
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Kranken­versicherung

Tausende Eindrücke erwarten Sie auf Ihrem Trip durch die Welt. Gedanken um eine Versicherung im Krankheitsfall wollen Sie sich währenddessen mit Sicherheit nicht machen.

Alle, die der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, sind auf ihrer Reise in den Ländern krankenversichert, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben. Dazu zählen unter anderem alle EU-Staaten. In Ländern, für die dieses Abkommen nicht gilt, genießen Sie bedingt Schutz der gesetzlichen Krankenkasse. Wir raten zu einer zusätzlichen privaten Auslandsreisekrankenversicherung.

Ganz wichtig hierbei, wenn Sie Langzeit-Reisen planen: Viele private Versicherungen bieten einen zeitlich begrenzten Schutz von sechs bis acht Wochen. Wer eine längere Reise plant, ist gut beraten, das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag unter die Lupe zu nehmen oder sich bei der Versicherung zu erkundigen.

Haftpflicht­versicherung

Ein Spaziergang auf einem orientalischen Basar, ein Abstecher in den Tempel, ein Ründchen mit dem Luxusdampfer: Auf einer mehrmonatigen Reise stehen Ihnen unterschiedlichste Abenteuer bevor. Damit die Erlebnisse im Fall der Fälle nicht allzu abenteuerlich ausfallen, ist ein prüfender Blick auf die Haftpflichtversicherung ratsam. Denn was viele Weltenbummler nicht wissen: Nicht jede Versicherung bietet außerhalb der Heimat Schutz. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie auch jenseits der deutschen Grenzen haftpflichtversichert sind.

Für Globetrotter ist die ARAG die richtige Adresse. So gilt unsere Haftpflichtversicherung an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr – und bei Auslandsaufenthalten von bis zu fünf Jahren sogar weltweit.

 

Rentenversicherung

Wer als Arbeitnehmer seine Reise anhand eines Teilzeitmodells oder Lohnverzichts verwirklicht, braucht sich nicht mit der Rentenversicherung zu beschäftigen. Denn bei diesen Arbeitszeitmodellen entrichtet der Arbeitgeber die Rentenbeiträge ohne Unterbrechung weiter.

Nehmen Sie hingegen unbezahlten Urlaub, sieht es anders aus: Das Arbeitsverhältnis ruht und Ihr Arbeitgeber zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge mehr. Nach einem Monat nach Austritt aus dem Unternehmen müssen Sie sich als Beschäftigter eigenständig um jede Versicherung kümmern. Es lohnt auch, die Rentenversicherung zu berücksichtigen.

Denn wenn Sie darauf verzichten, Beiträge zu entrichten, fallen die Rentenzahlungen im Alter geringer aus. Zudem ist es wichtig, im Hinterkopf zu behalten, dass wir für den vollen Rentenanspruch 45 Beitragsjahre auf unserem Konto benötigen. Eine Fortführung der Rentenbeiträge empfiehlt sich daher dringend.

Mit der freiwilligen Rentenversicherung lösen Sie das Problem: Sie zahlen während Ihrer Reise in die Rentenkasse ein, sichern sich Ihre Anwartschaft auf eine Rente bei Erwerbsminderung und vermeiden Pensionseinbußen. Das Schöne daran: Sie bestimmen selbst, in welcher Anzahl und Höhe Sie die Beiträge entrichten. Mit einem Euro monatlich ist es allerdings nicht getan. Der Mindestbeitrag für die Versicherung liegt aktuell bei 100,07 Euro.

 
 

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