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Auf den Punkt

 
  • Ruhestörung, allgemeine Rücksichtslosigkeit und vermülltes Gemeinschaftseigentum sind die häufigsten Gründe für Streit unter Nachbarn.
  • Nicht jedes störende Verhalten (z. B. laute Kinder, Heimwerkerarbeiten) ist jedoch gleich Grund für eine Abmahnung oder das Einschalten der Polizei.
  • Vielmehr sollten Nachbarn zunächst versuchen, den Streit unter vier Augen auszuräumen – oder mithilfe von Dritten, Mediatoren sowie Schiedsverfahren.
  • Eine Klage bzw. ein Gang vor das Gericht sollte bei Nachbarschaftsstreit nur im absoluten Ausnahmefall erwogen werden.
 

Nachbarschaftsstreit ist keine Seltenheit: Häufige Ursachen für Streit mit dem Nachbarn

Sei es in der Mietwohnung oder im Eigenheim: Für die meisten Menschen sollen die eigenen vier Wände ein Ort der Ruhe und Entspannung sein. Dass dies viel zu oft nur ein hehrer Wunsch bleibt, zeigen jedoch Umfragen und Studien. Denn tatsächlich befinden sich in Deutschland mehr Haushalte im Clinch mit den Nachbarn als man vermuten möchte. Ein Umstand, der bei vielen Menschen zu akutem Stress führt und das häusliche Leben nachhaltig stört.

Dabei sind die Gründe für Nachbarschaftsstreite und -konflikte äußerst vielfältig: Von der Lärmbelästigung durch laute Musik über verdreckte und vermüllte Gemeinschaftsbereiche bis hin zu Meinungsverschiedenheiten in Eigentümergemeinschaften und unfreundlichem Verhalten. Zudem führen immer wieder Verstöße gegen die Hausordnung (oder unterschiedliche Interpretationen der Hausregeln) zu Ärger unter Nachbarn. Etwa dann, wenn eine Partei ohne Erlaubnis Haustiere hält, ständig den Gemeinschaftsgarten besetzt oder zu später Stunde Partys feiert.

Häufige Gründe für Streit unter Nachbarn

Lärm und Schikanen: Belästigung durch Nachbarn

Wo bei einem Nachbarschaftsstreit die Grenze zwischen Stichelei, Beleidigung und Belästigung verläuft, ist oft gar nicht einfach zu sagen. So können sich Nachbarn untereinander beispielsweise durchaus gewisse Seitenhiebe erlauben, sofern aus diesen kein Schaden entsteht. Ein Kaktus als Geschenk für einen unangenehmen Anwohner oder eine zynische Nachricht am Hausbrett sind dementsprechend vielleicht strategisch oder kommunikativ unklug, aber durchaus zulässig.

Lässt ein Nachbar wiederum die Luft aus Ihren Autoreifen, kippt Ihnen den versehentlich falsch getrennten Müll vor die Tür, provoziert Sie ständig verbal oder mäht absichtlich spät abends den Rasen, um Sie aus dem Schlaf zu reißen, dann handelt es sich hierbei in der Regel nicht mehr um einen kleinen nachbarschaftlichen Streich, sondern um grenzüberschreitendes Verhalten, das nicht geduldet werden muss.

Ähnlich verhält es sich auch mit der Lärmbelästigung durch Nachbarn, die ein besonders häufiger Streitgrund ist. Hier gibt es laut Nachbarschaftsrecht festgelegte Ruhezeiten, die üblicherweise zwischen 22 Uhr und 6 bzw. 7 Uhr sowie mancherorts auch zwischen 13 Uhr und 15 Uhr gelten, und in denen ein gewisser gesetzlich festgelegter Lärmpegel nicht überschritten werden darf. Hält sich ein Nachbar nicht an diese Regeln, sondern feiert weiter nächtliche Partys oder geht bereits in den frühen Morgenstunden seinem Heimwerkerhobby nach, dann kann er wegen Ruhestörung belangt werden. Zudem können die gestörten Mieter sich in diesem Fall auch an Ihre Vermieter wenden, da eine konstante Lärmbelästigung durch Nachbarn einen Sachmangel der Mietsache darstellt und eine Mietminderung rechtfertigen kann.

 

Nachbarn provozieren ständig: Psychoterror & die Grenzen des Zumutbaren

Nicht nur ungehörig, sondern strafbar ist das Verhalten eines Nachbarn unter anderem dann, wenn er anderen Anwohnern nachstellt oder sie durch konstante Überwachung terrorisiert. Insbesondere, wenn dieses Verhalten über Wochen oder Monate hinweg andauert.

Nicht selten wählen Nachbarn, die sich nicht leiden können, jedoch auch subtilere Strategien, um sich gegenseitig in den Wahnsinn zu treiben – etwa das Verbreiten von falschen Anschuldigungen in der Hausgemeinschaft bzw. der Nachbarschaft oder die unbeobachtete Beschädigung von Eigentum. Manche Nachbarn gehen sogar so weit, Buttersäure oder Infraschall ins Spiel zu bringen. Lässt der Täter sich in solchen Fällen nicht zu einem Gespräch an den Tisch holen oder zu einer Mediation überreden bzw. gibt sein übergriffiges Verhalten schlichtweg nicht zu, bleibt den Opfern oft nur der Gang zu den Behörden. Hierbei lohnt es sich natürlich, entsprechendes Beweismaterial zur Hand zu haben, mit dem sich der Psychoterror der Nachbarn belegen lässt. In einer Mietwohnung sollte zudem schnellstmöglich der Vermieter über die Vorgänge informiert werden.

 

Psychische Belastung durch Nachbarn

Auf Dauer kann ein Nachbarschaftsstreit nicht nur die Atmosphäre in einer Hausgemeinschaft oder einer Nachbarschaft beeinträchtigen, sondern sich auch nachhaltig auf die Psyche der betroffenen Parteien auswirken. So kann eine ständige Beobachtung durch die Nachbarn etwa dazu führen, dass die Betroffenen sich immer weiter in die eigenen vier Wände zurückziehen, die Fenster geschlossen halten, den eigenen Garten nicht mehr betreten und mitunter auch Angststörungen entwickeln.

Zudem kann auch eine ständige Lärmbelästigung durch die Nachbarn krank machen. Denn werden Menschen konstant einer zu lauten Geräuschkulisse ausgesetzt – etwa dröhnenden Schritten auf dem Parkett, bellenden Hunden oder schallendem Krach von Handwerkern – dann schlägt sich das mitunter in chronischem Schlafmangel, Stressreaktionen, Depressionen, Burn-Out-Symptomen und Bluthochdruck auf die Psyche und Gesundheit nieder.

 
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Unterlassungserklärung gegen den Nachbarn

Wollen Sie sich gegen das nervtötende oder übergriffige Verhalten eines Nachbarn wehren, dann sollten Sie – insofern bereits alle Gesprächskanäle und Mediationsangebote ausgereizt wurden – einen Anwalt einschalten. Dieser kann nämlich prüfen, ob Sie einen Unterlassungsanspruch haben. In diesem Fall kann Ihr Anwalt eine sogenannte strafbewehrte Abmahnung an Ihren Nachbarn senden. Diese dient dazu, ihn auf sein rechtswidriges Verhalten hinzuweisen und die unverzügliche Einstellung dieses Verhaltens einzufordern. Kommen Sie später mit Ihrem Nachbarn überein und unterzeichnet er die Unterlassungserklärung, dann muss er außerdem auch die Anwaltskosten übernehmen.

Enthalten muss die Abmahnung also unter anderem:

  • die Benennung des jeweiligen Rechtsverstoßes
  • die Aufforderung, das rechtswidrige Verhalten künftig zu unterlassen
  • die Höhe der durch die Abmahnung verursachten Kosten
  • die Vereinbarung einer Vertragsstrafe, sollte der Nachbar nach der Unterzeichnung des Dokuments erneut zuwiderhandeln
 

Nachbar zeigt uns ständig an: Was tun?

Sucht ein Nachbar ständig die direkte Konfrontation, droht mit dem Anwalt, ruft die Polizei und erstattet Anzeige, sollten Sie zunächst alle Optionen ausreizen, um mit ihm ins Gespräch zu kommen. Dies kann zum Beispiel auch in Zusammenarbeit mit der Hausgemeinschaft oder anderen Nachbarn passieren oder unter Zuhilfenahme eines Mediators. Scheitern diese Versuche, ist es auch möglich eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann einzuschalten, die/der sich Ihrem Fall annimmt und vom zuständigen Amtsgericht bzw. der Stadtverwaltung abgestellt wird.

Sollte auch dieser Weg scheitern und Ihr Nachbar beschwert sich über alles und zeigt Sie weiterhin ständig an, dann ist es an der Zeit selbst einen Anwalt einzuschalten. Zuvor kann es jedoch auch sinnvoll sein, dieses Vorhaben einmal direkt an den Nachbarn weiterzugeben. Denn mitunter kann schon die Androhung der rechtlichen Verfolgung dazu führen, dass streitsüchtige Mitmenschen ihr Verhalten ändern.

 

5 Tipps zum Umgang mit streitsüchtigen Nachbarn

Geraten Nachbarn einmal richtig aneinander, kann aus einer kleinen Meinungsverschiedenheit schnell einmal eine ausgewachsene Fehde oder sogar ein Gerichtsverfahren werden. Wichtig ist es deshalb, den Überblick und die Ruhe zu behalten und auch in hitzigen Reaktionen nicht die Nerven zu verlieren. Diese 5 Tipps können Ihnen dabei helfen, einen eskalierenden Nachbarschaftsstreit zu lösen:

 
  1. Informationen zur Rechtslage einholen
    Bevor man einem Nachbarn direkt mit Vergeltung oder dem Anwalt droht, sollten Sie zunächst einmal sicher sein, dass sein Verhalten auch rechtswidrig ist. Während manche Schikanen gegen geltendes Recht verstoßen, sind andere Störungen durchaus zulässig (etwa Kinderlärm in einer Mietwohnung oder im Garten).
  2. Kommunikation statt Konfrontation
    Viele Nachbarschaftskonflikte eskalieren, weil die involvierten Parteien sich gegenseitig hochschaukeln. Vergelten Sie also nicht Gleiches mit Gleichem, sondern reizen Sie stets alle Kommunikationskanäle aus und unterstellen Sie der Gegenseite nicht aus Reflex immer gleich Absicht oder Boshaftigkeit.
  3. Neutrale Dritte einschalten
    Ist ein Streit komplett festgefahren, dann kann es hilfreich sein, Dritte mit in die Gespräche einzubeziehen. Das können Menschen aus der Nachbarschaft sein oder auch externe Mediatoren, die professionell vermitteln.
  4. Vermieter, Polizei oder Ordnungsamt informieren
    Lässt sich der Nachbarschaftsstreit im Gespräch nicht mehr auflösen, schalten Sie den Vermieter und/oder die Behörden ein. In letzterem Fall sollte jedoch eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat oder zumindest ein entsprechender Verdacht vorliegen, auf den die Beamten reagieren können.
  5. Klage als letzte Instanz
    Eine gerichtliche Klärung sollten Sie in der Regel nur in absoluten Ausnahmefällen anstreben, denn ein zivilgerichtliches Verfahren ist kosten- und zeitintensiv. Außerdem wird es die Atmosphäre in Ihrer Nachbarschaft kaum verbessern. Versuchen Sie es deshalb vorher noch einmal mit einer außergerichtlichen Streitbeilegung durch einen Schiedsmann.
 

Mediation zur Konfliktlösung bei Streit mit Nachbarn

Bei einem Nachbarschaftsstreit ist das Einschalten eines sogenannten Mediators für die Beteiligten in der Regel um ein Vielfaches günstiger und zielführender als ein Rechtsstreit. Ein Mediator ist ein ausgebildeter Vermittler, der sich beide Positionen anhört und dann mit den Beteiligten eine Lösung erarbeitet. Das bedeutet, dass die Parteien unter professioneller Begleitung selbst aktiv auf ein besseres Miteinander hinarbeiten.

Die Rolle des Mediators ist es derweil:

  • das Gespräch zu führen
  • auf das Einhalten zuvor vereinbarter Regeln zu achten
  • gegenseitige Beschuldigungen und Beleidigungen zu unterbinden.

So soll er helfen, die Streitthemen bestmöglich aufzuarbeiten und einen geschützten Raum für gegenseitiges Verständnis zu schaffen. Anders als bei einem Gerichtsverfahren stehen hier die persönlichen Beziehungen zwischen den Nachbarn im Fokus. Zudem haben die beteiligten Parteien volle Kontrolle darüber, wie lange die Mediation dauern soll.

 

Was passiert bei einer Streitschlichtung?

Ähnlich, aber nicht deckungsgleich mit einer Mediation, ist das sogenannte Schlichtungsverfahren. Dieses wird von einer Güte- oder Schlichtungsstelle geführt und entweder freiwillig gestartet oder gesetzlich vorgeschrieben. So ist es in manchen Bundesländern gang und gäbe, dass Konfliktparteien in einem Nachbarschaftsstreit erst dann vor Gericht verhandelt werden können, wenn zuvor ein Schlichtungsversuch unternommen wurde (so etwa in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen).

Der grundlegende Unterschied zu einer Mediation besteht bei dem Schlichtungsverfahren darin, dass hierbei zwar ebenfalls mediative Ansätze und Methoden genutzt werden, der Einigungsvorschlag am Ende jedoch von der Schlichtungsstelle unterbreitet wird.

Während es vor Gericht jedoch meist klare Gewinner und Verlierer gibt, ist ein Schlichtungsverfahren darauf ausgelegt, beide Seiten zufriedenzustellen. Gelingt dies nicht, dann wird den Parteien eine sogenannte Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt, mit der sie ihr Anliegen im nächsten Schritt vor Gericht bringen können. Dies ist jedoch in der Regel eher selten der Fall.

Stephanie Windmann Foto

Stephanie Windmann

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Rechtsanwältin, Zuhorn & Partner Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwältin & Expertin für Eigentümerrechte
  • Seit 2015 zugelassene Rechtsanwältin

Seit ich als Anwältin aktiv bin, fokussiere ich mich auf die transparente Beratung in Miet-, Nachbar- und Zivilrecht. Ich strebe stets nach klarer, verständlicher Lösungsfindung für meine Mandanten. Fragen beantworte ich gerne unter:

windmann@zuhorn.de

 

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