Beihilfetarife für Beamte

Passend für jeden Beihilfeanspruch


Schließen Sie die Versorgungslücke
Auch in der Beihilfe sorgt die Gesundheitsreform für Kürzungen und Streichungen. Schützen Sie sich mit den ARAG Beihilfetarifen vor finanziellen Risiken – und genießen Sie dabei den Vorzug, als Privatpatient behandelt zu werden.
Ihre Vorteile
Unsere Leistungen
FAQ
Beitrag und Beratung
 
Passgenaue Lösung für Beamtenanwärter, Beamte sowie deren unterhaltsberechtigten Angehörigen
Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen umfassend abgesichert – inklusive Leistungen, für die die Beihilfe gar nicht zahlt
Privilegien als Privatpatient wie Chefarztbehandlung und freie Krankenhauswahl
Hohe Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Leistungsfähiger Patienten-Rechtsschutz – Hilfe bei Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern durch Arzt, Pflegepersonal oder Apotheker
 
Infografik Beihilfetarife für Beamte: So sichern sie Eigenanteile ab
Eigeninitiative tut not
Das Wort Beihilfe zeigt es bereits: Sie erhalten lediglich eine Unterstützung, wenn Krankheitskosten entstehen. Für die Restkosten müssen Sie als Beamter oder Beamtenanwärter selbst aufkommen. So entsteht eine riskante Finanzlücke, die Sie unbedingt schließen sollten. Denn je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und der für Sie geltenden Beihilfevorschrift sind 20 % bis 50 % der erstattungsfähigen Kosten aus eigener Tasche zu zahlen – wobei manche Leistung bei der Beihilfe von vorneherein ausgeschlossen ist.

Setzen Sie daher auf umfassenden Kosten- und Gesundheitsschutz und genießen Sie mit den ARAG Behilfetarifen als Privatpatient erstklassige Leistungen!
So viel leisten die Beihilfetarife
Leistungen bei optimaler Absicherung*
Leistungen
Leistungsdetails
Ambulante Versorgung
 
Ambulante Heilbehandlung
Behandlung als Privatpatient
100 %
100 % Erstattung bei freier Arztwahl; Arztwechsel jederzeit ohne Überweisung möglich
Behandlung durch Heilpraktiker
Freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern
100 %
100 % Erstattung für Behandlungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie durch den Heilpraktiker veranlasste Laboruntersuchungen
Sehhilfen
Leistungsanspruch für Gläser und Kontaktlinsen ohne zeitliche Begrenzung
100 %
100 % Erstattung für Brillengläser und Kontaktlinsen; bis zu 105 € Erstattung für Brillenfassungen
Vorsorgeuntersuchungen
100 %
100 % Erstattung für Untersuchungen zur Vorsorge oder Früherkennung von Krankheiten ohne Alters- oder Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung
Schutzimpfungen
Ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch Reiseimpfungen
100 %
100 % Erstattung für Schutzimpfungen, auch als Prophylaxe für Reisen in tropische Länder
Medikamente und Hilfsmittel
100 %
100 % Erstattung für vom Arzt verordnete Arzneimittel sowie Verband-, Heil- und Hilfsmittel
Ambulante Kuren
100 %
 
Ambulante Psychotherapie
Bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr
100 %
100 % Erstattung für ambulante Psychotherapie; maximal 50 Behandlungsstunden pro Jahr
Stationäre Versorgung
 
Stationäre Behandlung im Krankenhaus
Freie Wahl des Krankenhauses, Ein- oder Zweibettzimmer einschließlich Chefarztbehandlung
100 %
100 % Erstattung bei stationärer Heilbehandlung im Ein-, Zwei oder Mehrbettzimmer (je nach gewählter Absicherung) einschließlich Entbindung – dies gilt auch für Belegärzte und Beleghebammen sowie für Chefarztbehandlung; Kosten für teure Apparatemedizin (z.B. Herz-Lungen-Maschine) werden erstattet.
Zahnärztliche Versorgung
 
Zahnbehandlung
z.B. Zahnprophylaxe, Füllungen
100 %
Bis zu 100% Leistung (inklusive der Leistung der Beihilfe) für prophylaktische und konservierende Zahnbehandlungen, auch für chirurgische und kieferorthopädische Leistungen
Zahnersatz
z.B. große Brücken, Kronen, Onlays, Implantate, Prothesen
100 %
 
Inlays
100 %
 
Kieferorthopädie
100 %
 
Erstattung nach Gebührenordnung
Ärztliche Behandlungen werden im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich auch über die Höchstsätze der jeweiligen Gebührenordnung erstattet.

Vorteil für Beamtenanwärter
Wer sich bereits als Beamtenanwärter bei der ARAG absichert, erspart sich eine erneute Gesundheitsprüfung bei Verbeamtung.

Krankenschutz im Ausland
Sie genießen weltweiten Schutz bis zu drei Monaten, in Europa sind Sie zeitlich unbegrenzt abgesichert. Auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport sind mitversichert.

Auslandsreise-Krankenversicherung inklusive
Die Beihilfeergänzungstarife für Beamte enthalten eine Auslandsreisekrankenversicherung. Damit sind Sie im Ausland bei Aufenthalten von bis zu 42 Tagen als Privatpatient abgesichert.

Gut zu wissen
Maßgebend für alle Leistungen sind die Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I bis III.
Leistungsfähiger Patienten-Rechtsschutz ohne Mehrbeitrag
Vertrauen ist die Basis des Verhältnisses zwischen Arzt und Patient. Aber auch Ärzte können Fehler machen. Für Sie als Patienten ist es besonders schwierig, in der komplizierten Auseinandersetzung um einen Behandlungsfehler zu Ihrem Recht zu kommen.

Mit einer Kranken-Vollversicherung der ARAG wird Ihre rechtliche Chancengleichheit im Arzt-Patienten-Verhältnis deutlich verbessert: Mit dem leistungsfähigen Patienten-Rechtsschutz sichern Sie Ihr Rechtsschutzrisiko ohne zusätzlichen Mehrbeitrag ab.

Mit dem ARAG Patienten-Rechtsschutz sind für Sie im Rechtsschutzfall Kosten von bis zu 1 Mio. € europaweit abgedeckt. Weltweit übernimmt die ARAG bis zu 100.000 € der anfallenden Kosten für Sie. Dabei fällt keine Selbstbeteiligung an. Auch JuraTel, die bewährte anwaltliche telefonische Erstberatung der ARAG können Sie in Anspruch nehmen: Rund um die Uhr geben Ihnen Rechtsanwälte einen ersten professionellen Rat zu Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehlern. Die anwaltlichen Beratungsleistungen der ARAG wurden vom TÜV aktuell mit der Spitzennote „sehr gut“ zertifiziert.
Diese exklusiven Service-Leistungen gibt’s obendrauf
Unsere Extras für Sie
Wer sich für die ARAG Beihilfetarife für Beamte entscheidet, sichert sich zusätzlich den kostenlosen Zugang zu folgenden exklusiven Service-Leistungen
Gesundheits-Management – Gesundheits- und Präventionsprogramme unterstützen Sie dabei, bewusst und aktiv Ihre Gesundheit zu erhalten.
Gesundheitstelefon – hier antworten Experten auf Ihre Fragen zu Krankheiten, Therapien und Medikamenten. Außerdem erhalten Sie Hilfe bei der Suche nach Fachärzten oder einer passenden Klinik.
ARAG Online Rechts-Service – Ihre umfassende Informationsplattform bei allen Rechtsfragen mit über 800 Dokumenten zum Download
Einige Beispiele:
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
Widerspruch gegen die Einstufung in eine Pflegestufe durch die Pflegekasse
Außerordentliche Kündigung eines Fitness-Studio-Vertrags
Testament
 
 
PDF-Download
 
Fragen zu den Beihilfetarifen für Beamte
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen von Kunden und Besuchern unserer Website.
1
Was zeichnet die Beihilfetarife aus?
Leistungsdefizite der Beihilfe gezielt ausgleichen
Die Beihilfetarife der ARAG richten sich an Beamte, Beamtenanwärter und deren Ehepartner und Kinder – denn für medizinische Leistungen werden Beihilfeberechtigte immer stärker zur Kasse gebeten. Setzen Sie bei der Absicherung dieser Restkosten auf erstklassige Leistungen!
100 % Versicherungsschutz in Kombination mit den Leistungen der Beihilfe
Rundum-Schutz für alle, die erstklassige zahnärztliche Leistungen, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen absichern möchten
Leistungen für Bereiche, in denen die Beihilfe nichts zahlt – wie beispielsweise Brillen, „große Brücken“, ambulante Vorsorgeuntersuchungen oder Krankheitskosten im Ausland
Hohe Beitragsrückerstattung, wenn Sie gesund bleiben
Weltweiter Schutz bis zu drei Monaten, in Europa zeitlich unbegrenzte Absicherung; auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport sind mitversichert
Unkomplizierte Erstattung durch Abrechnungs-Service und ARAG Card
 
Weitere Informationen über Ihre Absicherung entnehmen Sie bitte der Leistungsseite sowie den dort abrufbaren Versicherungsbedingungen.
2
Profitieren auch Beamtenanwärter von den Beihilfetarifen?
Idealer Einstieg
Schon während der Ausbildung zum Beamten schützt Sie die ARAG mit besonders günstigen Spezialtarifen vor kostspieligen Leistungslücken. Und nach abgeschlossener Ausbildung stehen Ihnen als Beamter unsere Beihilfetarife ohne erneute Gesundheitsprüfung zur Verfügung.
3
Ist eine freie Arzt- und Krankenhauswahl möglich?
Sie entscheiden über Ihre Behandlung
Ihren behandelnden Arzt können Sie frei wählen. Auch bei der Wahl des Krankenhauses sind Sie an keinerlei Bestimmungen gebunden.
4
Welche Wartezeiten gelten bei den Beihilfetarifen?
Keine Wartezeiten für Beamtenanwärter …
Bei unseren Beamtenanwärtertarifen greift der vertragsgemäße Schutz sofort, also ohne jede Wartezeit.

bei Unfall …
Bei Unfall greift Ihr Versicherungsschutz sofort und in vollem Umfang.

… und bei ärztlichem Bericht oder Bestehen einer Vorversicherung
Wenn bereits vor Versicherungsbeginn eine Krankheitskostenvollversicherung (egal, ob gesetzlich oder privat) besteht, können die Wartezeiten durch Anrechnung dieser Vorversicherungszeit entfallen. Außerdem kann Ihnen die Wartezeit erlassen werden, wenn uns ein entsprechender ärztlicher Untersuchungsbericht vorliegt.

Drei bis acht Monate Leistungsbeschränkung
Während der allgemeinen Wartezeit von drei Monaten werden ansonsten keine Kosten für ambulante oder stationäre Leistungen übernommen. Das gilt sowohl für Zahnbehandlung als auch für Leistungen wie Arzt, Heilpraktiker, Medikamente, Brille, Massagen etc. oder für Behandlungen im Krankenhaus.

Die besonderen Wartezeiten betragen acht Monate. Sie gelten für Zahnersatz, Psychotherapie, kieferorthopädische Behandlung und Entbindung.
5
Wie funktioniert die Beitragsrückerstattung?
Gesund bleiben zahlt sich aus
Wer keine Leistungen in Anspruch nehmen muss, hat doppelt Grund zur Freude: Denn die ARAG belohnt Sie bei den Beihilfetarifen mit hohen Rückerstattungen, wenn Sie gesund bleiben. Diese freiwillige Extraleistung der ARAG zahlt sich aus: Im günstigsten Fall erhalten Sie bei Leistungsfreiheit bis zu drei Monatsbeiträge zurück (Stand 2011).

Keine Erstattung
Die in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Selbstbeteiligungen sind nicht erstattungsfähig.
6
Sind die Beiträge abhängig vom Einkommen?
Beiträge sind einkommensunabhängig
Die Beiträge bei der privaten Kranken-Vollversicherung richten sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und nach dem Gesundheitszustand bei Antragstellung. Beitragserhöhungen wegen gestiegenen Einkommens sind nicht möglich.
7
Ist die Familie automatisch mitversichert?
Zusätzliche Absicherung ist nötig
Bei den Beihilfetarifen muss jede versicherte Person einzeln Beiträge entrichten. Für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr sind diese aber sehr gering.
8
Ist eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung empfehlenswert?
Sicher unterwegs
Sie genießen mit den Beihilfetarifen weltweiten Schutz – und bei unseren Beihilfeergänzungstarifen ist eine Auslandreise-Krankenversicherung schon mit dabei. Damit sind Sie im Ausland bei Aufenthalten von bis zu 42 Tagen als Privatpatient abgesichert.
9
Welche Vorteile bieten Abrechnungs-Service und ARAG Card?
Der Abrechnungs-Service: Wir machen’s einfach
Die ARAG entlastet Sie mit einem speziellen Abrechnungs-Service. Auf Wunsch überweisen wir Ihre Rechnungsbeträge direkt an die Ärzte und Krankenhäuser. So ersparen wir Ihnen den umständlichen Weg, selbst den Rechnungsbetrag zu bezahlen, um ihn dann später erstattet zu bekommen.

ARAG Card: Das gewisse Extra
Noch unkomplizierter geht es mit der ARAG Card. Die Krankenhäuser rechnen die Krankenhausleistungen und die Unterbringungskosten direkt mit der ARAG ab – ohne Kostenübernahmeantrag und ohne Vorauszahlung! Ihre persönliche ARAG Card erhalten Sie nach Versicherungsabschluss.
 
10
Wann kann ich den Patienten-Rechtsschutz in Anspruch nehmen?
Nicht nur die viel zitierte Schere, die der Chirurg während der OP im Bauch vergessen hat, gilt als Behandlungsfehler, sondern z.B. auch falsche Angaben zur Dosierung eines Medikaments.

Als Behandlungsfehler wird die unangemessene, nicht sorgfältig genug durchgeführte, falsche oder nicht zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt bezeichnet. Wurden Sie durch den Arzt unzureichend über Erforderlichkeit und Risiken der Behandlung informiert, handelt es sich um einen – ebenfalls versicherten – Aufklärungsfehler. Dies gilt nicht nur für Ärzte, sondern übrigens auch für Krankenhauspersonal, Psychotherapeuten, Apotheker oder Pflegedienste.
Berechnen oder beraten lassen – ganz nach Wunsch!
Sie möchten Ihren persönlichen Beitrag unverbindlich berechnen, sich näher informieren oder gleich abschließen? Hier erläutern wir Ihnen die unterschiedlichen Wege – Schritt für Schritt!
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Schnell und unkompliziert zum Ziel
Sie wissen schon genau, was Sie wollen? Dann können Sie die Beiträge unverbindlich berechnen und direkt online abschließen.
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Und so funktioniert's
  • 1
    Klicken Sie auf „Rechnen und abschließen" und berechnen Sie gleich Ihr persönliches Angebot.
  • 2
    Nun können Sie Ihr Angebot ausdrucken oder abspeichern, bevor es mit dem Abschluss weitergeht.
  • 3
    Vervollständigen Sie dazu Ihre persönlichen Daten, drucken Sie den Antrag aus und schicken Sie uns diesen unterschrieben zu.
  • 4
    Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie dann Ihren Versicherungsschein per Post.
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Und so funktioniert's
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    Klicken Sie auf „Berater finden" und geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort oder den Namen eines Beraters ein.
  • 2
    Wählen Sie aus der Ergebnisliste den passenden Berater aus. Alternativ wird Ihnen die Adresse der nächsten ARAG Geschäftsstelle angezeigt.
  • 3
    Nehmen Sie per Fax, Telefon oder E-Mail Kontakt auf oder informieren Sie sich über den Anfahrtsweg.
  • 4
    Ihr ARAG Partner vor Ort meldet sich umgehend und unterstützt Sie beim Abschluss Ihres Vertrags.
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Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr.
(0211) 98 700 700
Und so funktioniert's
  • 1
    Wählen Sie die oben angegebene Rufnummer. Wir beantworten Ihre Fragen am Telefon und füllen, wenn Sie möchten, gerne Ihren Antrag für Sie aus.
  • 2
    Je nach Wunsch schicken wir Ihnen ein persönliches Angebot oder den ausgefüllten Antrag per Post zu.
  • 3
    Sie überprüfen Ihre Unterlagen in Ruhe und senden anschließend den unterschriebenen Antrag an uns zurück.
  • 4
    Wir bearbeiten Ihren Auftrag sofort. Ihren Versicherungsschein erhalten Sie wenige Tage später per Post.
(0211) 98 700 700
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    Klicken Sie auf „Angebot anfordern".
  • 2
    Wählen Sie dann die gewünschten Leistungsmerkmale aus. Geben Sie an, ob Sie Ihre Daten zusätzlich als PDF speichern möchten und klicken Sie auf „Abschicken".
  • 3
    Sie können nun das gewünschte PDF ansehen, drucken oder auf Ihrem Rechner speichern. Ihre Anfrage bestätigen wir Ihnen auch per E-Mail.
  • 4
    Wir bearbeiten Ihre Anfrage umgehend und senden Ihnen per Post, auf Wunsch auch per Mail, ein individuelles Angebot zu.
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