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20.04.2023

Die Veranstaltung des eigenen Vereins stärkt den Zusammenhalt, ist eine Chance, neue Mitglieder zu gewinnen und soll allen eine schöne Zeit bereiten. Aber was ist, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert? Veranstalter können von Mitgliedern und Gästen für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Der richtige Versicherungsschutz hilft, wenn mal etwas schiefgeht. So lässt es sich entspannter feiern.

Diese Versicherungen schützen bei Veranstaltungen

  1. Haftpflichtversicherung: Bei der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Veranstaltungen können Fehler gemacht werden, die zu Schäden führen. Beim unachtsamen Transport von Sportgeräten kann ein Unbeteiligter verletzt werden oder bei der unsachgemäßen Reinigung des Hallenbodens kann dieser beschädigt werden. Der Verein als juristische Person, der Vorstand als Auftraggeber und das ausführende Mitglied können hierfür haftbar gemacht werden und müssen den entstandenen Schaden wiedergutmachen. Hier hilft die ARAG Sportversicherung: Sie prüft den Anspruch, wehrt ihn ab, wenn er unberechtigt ist, und befriedigt berechtigte Ansprüche. Somit werden der Verein, sein Vorstand und seine Mitglieder von Schadensersatzansprüchen freigestellt.
  2. Unfallversicherung: Für die Mitglieder des Vereins besteht nicht nur beim aktiven Sport Unfallversicherungsschutz, sondern auch bei den Vorbereitungs- und Abwicklungsarbeiten. Während der Veranstaltung sind helfende Mitglieder, die sich zum Beispiel als Ordner oder Zeugwart engagieren oder einfach nur zuschauen, unfallversichert. Auch wenn Vereinsmitglieder ihre Mannschaft zu einem Auswärtsspiel begleiten, besteht der volle Schutz der Sportversicherung. Unfälle auf dem Hin- und Rückweg sind erfasst.
  3. Versicherungsschutz für Helfer: Falls ein Ehepartner, guter Freund oder Gönner des Vereins bei einer Veranstaltung mitarbeitet, selbst aber nicht Mitglied im Verein ist, gilt der Versicherungsschutz der ARAG Sportversicherung auch für ihn. Wichtig: Es muss ein klares Auftragsverhältnis gegeben sein.
 

Wann man Nichtmitglieder zusätzlich versichern sollte

Falls ein Verein andere Vereine zu einem Turnier einlädt, gilt für die Mitglieder des Gastvereins automatisch der Schutz der ARAG Sportversicherung, wenn der Verein Mitglied in einem bei der ARAG versicherten Landessportbund/Landessportverband ist. Gastgeber brauchen sich hier nicht kümmern.

Anders verhält es sich, wenn eine Nicht-Sportorganisation eingeladen wird, etwa wenn ein Freundschaftsspiel gegen die freiwillige Feuerwehr oder Vertreter des Stadtrats geplant wird. Für diese Nichtmitglieder besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Sportversicherung. Zum Glück gibt es eine gute Lösung, um eine solche Veranstaltung perfekt abzusichern: die sogenannte Nichtmitgliederversicherung.

 

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