Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

20.07.2017

Sie sind meist schwer verständlich, viel zu klein gedruckt und deutlich zu lang. Dennoch sind sie wichtig: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). In ihnen definiert ein Unternehmen sämtliche Vertragsbedingungen. Leider werden die meisten AGB bei Vertragsabschluss aber ungelesen akzeptiert. Insbesondere im Internet macht sich kaum einer die Mühe, die Vertragsbedingungen zu lesen. Warum es wichtig ist, genau hinzusehen, sagen unsere Experten.

Gestaltungsvorgaben

Eindeutige Vorgaben, wie AGB drucktechnisch gestaltet werden müssen, gibt es nicht. Daher ist auch die Rechtsprechung zu diesem Thema durchaus unterschiedlich. Während Kölner Richter in einem konkreten Fall der Ansicht waren, dass eine Schriftgröße von unter 12 Punkt für den Leser unzumutbar sei (Landgericht Köln, Az.: 18 O 351/08), kam das Saarländische Oberlandesgericht zu einem anderen Ergebnis: Hier waren Leasingbedingungen trotz kleiner Schriftgröße (1 mm) wirksam in den Vertrag einbezogen worden, weil sie in schwarzer Farbe auf weißem Grund gedruckt waren und die Lesbarkeit durch fettgedruckte Überschriften und größere Zeilenabstände zwischen den einzelnen Bedingungen gegeben war (Az.: 8 U 380/07).

Inhaltliche Vorgaben

Nach dem so genannten Transparenzgebot müssen Klauseln in AGB für den Durchschnittsverbraucher klar und verständlich sein. Ansonsten sind sie unwirksam. Klingt nicht nur nach einer dehnbaren Auslegung, ist es auch. Der Streit zwischen Käufer und Verkäufer ist also vorprogrammiert. Hinzu kommt, dass AGB oftmals zu massiv in die gesetzlich garantierten Rechte der Kunden eingreifen. Und so hat längst nicht jede Klausel vor Gericht Bestand.

Formelle Vorgaben

AGB gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen als wirksam vereinbart. So muss ein Kunde bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf die Bedingungen hingewiesen werden und er muss genügend Zeit haben, sie zur Kenntnis zu nehmen und ihnen natürlich auch zustimmen. Wer Verträge kennt, weiß um deren Länge. Die AGB bilden meist das tückische Ende des Vertrages, stehen also auf der allerletzten Seite. In diesem Fall muss es aber auf der ersten Vertragsseite einen Hinweis zu den folgenden AGB geben.

AGB und Datensicherheit

In der digitalen Welt wird der Mausklick, der bestätigt, dass man die AGB gelesen und akzeptiert hat, schnell gemacht. Dass man damit aber Unternehmen erlaubt, die personenbezogenen Daten zu verwenden und womöglich auch an Dritte weiterzugeben, wird ignoriert.

Um Verbraucher besser zu schützen, müssen daher Unternehmen in Deutschland ab Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung anwenden, die die bisherige Datenschutz-Richtlinie von 1995 ersetzt. Damit soll das Recht von Konsumenten bei der Datenverarbeitung und -verwendung gestärkt werden.

Neben extrem hohen Strafen bei Datenschutzverletzungen sieht es unter anderem vor, dass die Einwilligung zur Datenverarbeitung in AGB nicht mehr nur ein Unterpunkt sein darf, der leicht überlesen werden kann.

Was ist erlaubt im Supermarkt?

Dürfen Sie eine Verpackung öffnen, um sie auf Vollständigkeit zu überprüfen? Müssen Sie eine heruntergefallene Flasche bezahlen? Antworten auf Fragen wie diese lesen Sie im Rechtsstipp.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick