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26.09.2022

Nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch immer mehr Mieter legen sich eine Solaranlage zu. Ob Umweltbewusstsein, der Wunsch nach Unabhängigkeit oder Preisbewusstsein dahinterstehen – Solarstrom liegt im Trend. Denn er ist günstiger als jeder Stromtarif und kann sogar mit Mini-Anlagen am Balkon für Mieter lohnend sein. Auch die gepachtete Anlage auf dem Dach des Mietshauses, in dem man wohnt, wird immer beliebter. Die ARAG Experten geben einen Überblick, für wen sich eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) lohnt, mit welchen Kosten man rechnen muss und was es zu beachten gibt.

Solarstrom lohnt immer

Wer in einem Eigenheim wohnt, kann mit einer eigenen Solaranlage auf dem Dach richtig sparen, denn der selbst erzeugte Solarstrom kostet je nach Stromanbieter nur halb so viel wie der Strom aus dem Netz und deckt etwa ein Drittel des eigenen Bedarfs, mit einem Batteriespeicher sogar fast die Hälfte. Darüber hinaus kann man den Strom, den man nicht selbst verbraucht, ins öffentliche Netz einspeisen. Seit einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum 29. Juli 2022 bekommen Betreiber von neuen PV-Anlagen für die Einspeisung auch wieder mehr Geld. Doch auch für Mieter ist eine eigene Solaranlage interessant: Eine Kleinstanlage kann sogar auf dem Balkon Strom erzeugen und helfen, die jährlichen Stromkosten zu senken.

Was kostet eine Photovoltaik-Anlage

2020 feierte das EEG sein 20-jähriges Jubiläum. Ins Leben gerufen wurde es, um für die Förderung von Strom aus regenerativen Quellen wie Wind, Sonne und Wasser zu sorgen. Seither sind die Preise für schlüsselfertige Solaranlagen laut Bundesverband Solarwirtschaft e. V. um bis zu 90 Prozent gesunken. Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus reicht in der Regel eine Solaranlage mit einer Größe von fünf bis zehn Kilowatt (kW) Leistung. Dafür liegt die Investitionssumme bei durchschnittlich rund 10.000 Euro, wobei es zahlreiche Förderprogramme auf Landesebene und von Kommunen gibt, um diese Kosten zu senken. Bei einer Mindestlaufzeit von 20 Jahren, die eine PV-Anlage in der Regel in Betrieb ist, sollten sich die Kosten nach etwa zehn Jahren amortisiert haben.

Ist eine Baugenehmigung nötig?

Ob für ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung eingeholt werden muss, ist in der Regel Ländersache. Bei den üblichen kleineren privaten Solaranlagen bis zehn kW Leistung, die auf oder am Haus installiert werden, ist nach den meisten Landesbauordnungen keine Genehmigung nötig. Je nach Bundesland kann es hier jedoch Ausnahmen geben. Auch der Denkmalschutz kann einer Solaranlage den Garaus machen. Daher raten die ARAG Experten, sich vor Installation der Anlage beim zuständigen Bauamt zu erkundigen.

Anmeldung der Anlage

Die Solarstromanlage muss beim Stromnetzbetreiber angemeldet werden, der dann gleichzeitig den Überschussstrom abnimmt. Dies übernimmt in der Regel der Installateur der Anlage. Darüber hinaus muss die Solaranlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Auch technische Änderungen oder Stilllegungen müssen hier gemeldet werden.

Da Hersteller die jahrzehntelange Garantie der PV-Anlagen von einer fachgerechten Montage abhängig machen, raten die ARAG Experten unbedingt von der eigenständigen Montage einer Solaranlage ab.

Das optimale Dach

Um möglichst gute Stromernten zu erzielen, ist eine südlich ausgerichtete Dachfläche zwar wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Auch nach Westen und Osten weisende Dächer sind sinnvoll. Wichtiger ist nach Auskunft der ARAG Experten vielmehr eine möglichst schattenfreie Dachfläche mit einer Dachneigung von 30 Grad. Bei steiler oder flacher geneigten Dächern muss man mit etwa zehn Prozent weniger Stromgewinn rechnen.

Kosten für die Kilowattstunde

Die Kosten für Photovoltaik-Strom liegen – je nachdem, ob man im Norden oder Süden Deutschlands wohnt – etwa zwischen sechs bis elf Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Kleinanlagen bis maximal dreißig Kilowatt Leistung. Strom aus dem Netz schlägt dagegen derzeit mit rund 30 Cent zu Buche, weil hier Steuern, Umlagen, Abgaben und Entgelte hinzugerechnet werden müssen. Abhängig von der Anlagengröße kann der Eigenbedarf an Strom zu 20 bis 40 Prozent aus der PV-Anlage gedeckt werden. Der Rest wird über das Stromnetz teurer hinzugekauft. Wer mehr eigenen Solarstrom nutzen möchte, kann den Eigenverbrauch über einen Batteriespeicher etwa verdoppeln. Auch für diese Investition von einigen Tausend Euro stehen zahlreiche Fördermittel zur Verfügung.

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Was Mieter wissen müssen

Auch Mieter haben nach Auskunft der ARAG Experten die Möglichkeit, günstigen Strom aus der eigenen Solaranlage zu nutzen. Beispielsweise über das Anmieten der Dachfläche auf dem Mietshaus, in dem man wohnt. Oder aber der Vermieter installiert selbst eine Solaranlage auf dem Dach und vermietet die Anlage an einen Mieter. Bei beiden Varianten entfallen Zusatzkosten wie Umlagen, Abgaben, Netzentgelte und Steuern bei Anlagen bis 100 kW. Das gilt auch für das Modell des Mieterstroms. Dabei nutzt der Solaranlagenbetreiber große Dachflächen von Wohnhäusern und versorgt die Bewohner des Hauses mit Solarstrom und Strom aus dem öffentlichen Netz.

Strom vom Balkon
Mit Mini-Anlagen können Mieter sogar auf ihrem Balkon etwa zehn Prozent ihres Eigenbedarfs aus Sonnenstrom produzieren – vorausgesetzt, der Vermieter spielt mit. Denn ohne seine Zustimmung dürfen die Anlagen nicht an Balkon oder Hauswand montiert werden. Die kleinen Stecker-Solargeräte können die jährlichen Stromkosten um rund 60 Euro senken. Bei Anschaffungskosten von ca. 400 Euro haben sich die Anschaffungskosten also nach wenigen Jahren wieder eingespielt.

Das passende Gerichtsurteil

Wenn die Photovoltaikanlage blendet

Ein Grundstückseigentümer muss Blendwirkungen von einer das Sonnenlicht reflektierenden Photovoltaikanlage des Nachbarn nicht hinnehmen. Im entschiedenen Fall fühlte sich ein Grundstückseigentümer durch die Photovoltaikanlage des Nachbarn gestört, da von dieser erhebliche Blendungen ausgehen würden.

Die Sache landete vor Gericht. Es träten, wie der gerichtlich bestellte Sachverständige bestätigt habe, an mehr als 130 Tagen im Jahr erhebliche Blendwirkungen (zum Teil als "Absolut"-blendung, zum Teil jedenfalls als Blendung mit Nachbildern) auf. Die Blendwirkungen erstreckten sich zeitweise über die gesamte Grundstücksbreite und dauerten bis zu zwei Stunden am Tag an. Diese Beeinträchtigung müsse der Kläger nicht dulden. Die gesetzgeberische Wertentscheidung zugunsten der Förderung von Photovoltaikanlagen, wie sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum Ausdruck komme, führe zu keiner grundsätzlichen Duldungspflicht. Auch wenn der Gesetzgeber Photovoltaikanlagen fördere, dürften diese nicht ohne Rücksicht auf die Belange der Nachbarschaft errichtet werden. Die Blendung der Nachbarschaft durch Photovoltaikanlagen sei auch nicht als ortsüblich hinzunehmen.

In der ersten Instanz vor dem Landgericht Duisburg hatte der Kläger mit seinem Begehren noch keinen Erfolg gehabt. Das LG hatte die Klage abgewiesen. Vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Wertung im EEG hatte es eine grundsätzliche Duldungspflicht angenommen, unabhängig vom konkreten Ausmaß der Beeinträchtigung. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf kommt es jedoch auf eine Einzelfallprüfung und die jeweilige konkrete Beeinträchtigung für die Nachbarschaft an und das Gericht entschied laut ARAG Experten zugunsten des Klägers. Der Nachbar mit der reflektierenden Photovoltaikanlage sei nun verpflichtet, die Blendungen durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren (OLG Düsseldorf, Az.: I-9 U 35/17).

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