Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

20.10.2021

Eigentlich sollten sie schon lange gelten. Wegen eines Formfehlers waren die verschärften Bußgeldregeln für Verkehrsteilnehmer seit April 2020 allerdings außer Kraft gesetzt. Doch nun geht es Rasern, Falschparkern und Posern finanziell an den Kragen. Der Bundesrat hat der Bußgeldnovelle zugestimmt und ab 9. November tritt sie in Kraft. Die ARAG Experten geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Das ist neu

Ähnlich wie das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, das nun 55 statt 35 Euro kosten wird, müssen Autofahrer, die unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge parken, ebenfalls ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zahlen.

Raser zahlen doppelt so viel

Wer zu schnell fährt, muss nach Auskunft der ARAG Experten bald sehr viel tiefer in die Tasche greifen. So kostet es ab November beispielsweise 70 statt 35 Euro, wenn man innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt; außerorts verdoppelt sich das Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstößen auf 60 Euro. Wer sogar mit bis zu 30 Kilometer pro Stunde schneller fährt, als erlaubt ist, zahlt in Ortschaften künftig 180 statt 100 Euro und außerorts 150 statt 80 Euro.

Falschparken – kein Kavaliersdelikt

Auch ignorante Falschparker müssen künftig mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen: Laut ARAG Experten werden z. B. für das Zuparken von Geh- und Radwegen bis zu 80 Euro und von amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten 100 statt 25 Euro fällig. Auch für das Parken in zweiter Reihe, um mal eben etwas zu erledigen, können bis zu 110 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Allgemeine Halt- und Parkverstöße schlagen bald mit 25 statt 15 Euro ins Kontor.

Lärm und Abgas

Unnötiger Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung sind tabu: Wer denkt, „es muss kesseln“, um es mit Werners Worten auszudrücken, darf künftig 100 statt 20 Euro für übertriebenes Sound-Tuning am Auspuff hinblättern.

Rettungsgasse

Autofahrer, die auf der Autobahn keine Rettungsgasse bilden oder sie gar selbst nutzen, müssen künftig mit bis zu 320 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bislang gab es nach Auskunft der ARAG Experten dafür „nur“ zwei Punkte in Flensburg.

Abbiegende Lastkraftwagen

Um Radfahrer und Fußgänger nicht zu gefährden, dürfen Lkw beim Rechtsabbiegen grundsätzlich nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren und zahlen bei Verstößen 70 Euro.

Ihre rechtliche Absicherung im Straßenverkehr

Bei uns gibt es zwei Arten, sich im Straßenverkehr rechtlich abzusichern. Sie können schon heute dafür sorgen, dass Sie morgen souverän unterwegs sind. Oder Sie schützen sich einfach rückwirkend – dann, wenn schon etwas passiert ist!

Was kostet es, eine rote Ampel zu überfahren?

Wegen der Sicherheit anderer Verkehrs­teilnehmer sind die Strafen beim Rotlicht­verstoß hart – vom Bußgeld bis zur Freiheitsstrafe.

Alles Wissenswerte zum Auffahrunfall

Wer auffährt, ist schuld? So einfach ist es nicht. Manchmal müssen Gerichte die Schuldfrage entscheiden. Wir klären Sie zum Auffahrunfall auf.

Bußgeldbescheid und Fahrverbot: Was tun?

Sie sind zu schnell gefahren und geblitzt worden? Lesen Sie, wie es jetzt weiter geht, was es kostet, was Sie tun können und wie wir Ihnen helfen können.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick