Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Az.: 1 BVR 2857/07 und 2858/07): Der Verkauf an sämtlichen Adventssonntagen – wie es im Land Berlin möglich war – ist verfassungswidrig. Die Verfassungsbeschwerde der Kirchen hatte Erfolg. Die Öffnung der Geschäfte an weiteren sechs Sonntagen im Jahr wurde dagegen als zulässig angesehen. Auswirkungen hat diese Entscheidung erst im nächsten Jahr. In diesem Jahr konnte in Berlin an den Adventsonntagen eingekauft werden – von 13 bis 20 Uhr. Wie die Neuregelung aussehen wird ist noch unklar.
Ladenöffnungszeiten am Wochenende
Spezialfall: Bäckereien, Blumengeschäfte, Videotheken
Alle Bundesländer haben Ausnahmevorschriften zum Verkauf von Backwaren und Blumen an Sonn- und Feiertagen in die jeweiligen Ladenöffnungszeitengesetze aufgenommen. Man muss also in keinem Bundesland auf seine frischen Sonntagsbrötchen verzichten.
Anders sieht es jedoch mit dem Filmgenuss aus. Bei den Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten von Videotheken besteht der berüchtigte rechtliche Flickenteppich: striktes Öffnungsverbot, Öffnungserlaubnis ab 12 bzw. 13 Uhr, keine Einschränkung, Volksinitiativen zur Öffnung und aktuelle Gesetzesnovellen wie in Hessen.
Die Argumente für eine Erweiterung der Öffnungszeiten von Videotheken
Alle Bundesländer haben Ausnahmevorschriften zum Verkauf von Backwaren und Blumen an Sonn- und Feiertagen in die jeweiligen Ladenöffnungszeitengesetze aufgenommen. Man muss also in keinem Bundesland auf seine frischen Sonntagsbrötchen verzichten.
Anders sieht es jedoch mit dem Filmgenuss aus. Bei den Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten von Videotheken besteht der berüchtigte rechtliche Flickenteppich: striktes Öffnungsverbot, Öffnungserlaubnis ab 12 bzw. 13 Uhr, keine Einschränkung, Volksinitiativen zur Öffnung und aktuelle Gesetzesnovellen wie in Hessen.
Die Argumente für eine Erweiterung der Öffnungszeiten von Videotheken
Die Argumente für eine Erweiterung der Öffnungszeiten von Videotheken
Der Vergleich mit Kinos, die auch an Sonntagen geöffnet haben
Die Schaffung von Arbeitsplätzen
Die Diskussion über die Freigabe der Öffnungszeiten schenkt oft einer Entwicklung nicht genügend Aufmerksamkeit: die Nachwuchsgeneration leiht sich in großen Teilen nicht mehr die aktuellen DVDs aus, sondern lädt sich die neuen Filme legal (oder illegal) aus dem Netz. In einigen Jahren könnte sich damit in den restlichen Bundesländern die Frage, ob auch Videotheken an Sonntagen öffnen dürfen, von selbst erledigen, weil es immer weniger stationäre Geschäfte gibt.
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