Verkehrsrecht

Rechtliche Informationen rund um den Verkehr

Auf Nummer sicher fahren
Das Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall wird nicht gezahlt. Es gibt Ärger mit der Autowerkstatt. Der Gebrauchte war verbrauchter als angegeben. Ein Bußgeldbescheid scheint ungerechtfertigt. Alles Fälle für den ARAG Verkehrs-Rechtsschutz.

Damit Sie als Verkehrsteilnehmer im Falle eines Falles zu Ihrem Recht kommen und es auch effektiv durchsetzen können, bietet die ARAG Ihnen ausgezeichneten Rechtsschutz an. Gerne empfehlen wir Ihnen einen kompetenten Anwalt in Ihrer Nähe, im Ausland selbstverständlich einen deutschsprachigen.
Fallbeispiele
Auffahrunfall
Im Rückspiegel sah Sonja P. das Unheil kommen. Mit ihrem Kleinwagen hatte sie bei Rot an der Ampel gerade noch bremsen können, der schnelle Sportwagen hinter ihr schaffte es nicht mehr. Rums! Wenigstens machte der Fahrer einen netten Eindruck. Klar, er habe Schuld, gab er gleich zu. Sonja P. war beruhigt bei so viel Einsicht, notierte sich Telefonnummer, Adresse und Versicherung des Unfallfahrers und fuhr nach Hause. Wenige Tage später bekam sie ein Schreiben ihrer Versicherung: Der Mann mit dem Sportwagen hatte sein Schuldeingeständnis widerrufen. Sonja P. hätte unvermittelt gebremst, als die Ampel noch Grün gezeigt hätte. Sonja P.: „Ich habe nicht bei Grün gebremst.“ Aussage steht jetzt gegen Aussage. Sonja P. übergibt den Fall ihrem Anwalt. Es entwickelt sich ein Prozess über viele Monate. Am Ende kommt heraus: Da es keine Zeugen für den Unfall gibt, bleibt jeder der Beteiligten auf der Hälfte seines Schadens sitzen. Die Anwalts- und Gerichtskosten der Sonja P. von insgesamt 1.255 € übernimmt – dank ihrer Rechtsschutzversicherung – die ARAG.

Gebrauchtwagenfalle
Wer kann von sich schon sagen, noch nie in eine Gebrauchtwagenfalle getappt zu sein? Wie Hannelore L.: Sie kaufte für 8.500 € einen gebrauchten Wagen. Bei der ersten Inspektion erfuhr sie von ihrer Werkstatt: Das Auto hatte einen erheblichen Unfallschaden, der auch noch laienhaft repariert wurde. Frau L. ärgerte sich über den unseriösen Verkäufer und nahm sich einen Anwalt. Zum Glück, denn sie gewann den Prozess – und musste deshalb auch die 1.090 € Anwalts- und Prozesskosten nicht tragen.
Europäischer Unfallbericht
Der Europäische Unfallbericht gehört in jedes Handschuhfach. Und zwar gleich zweimal für den Unfallgegner und Sie selbst. Wenn Sie im Ausland einen Unfall haben, können Sie mit diesen Formularen die Formalitäten einfach und korrekt erledigen. So wird in der Aufregung nichts vergessen. Allerdings ist der Unfallbericht kein Schuldanerkenntnis. Er soll lediglich die Schadenabwicklung erleichtern.
 
Drängeln im Straßenverkehr
Immer wieder wird in den Medien über schlimme Unfälle berichtet, weil selbst bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn nicht genügend Abstand gehalten wird. Dabei ist das Gesetz eindeutig: „Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird“ (§ 4 Abs.1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung).

Faustregel
Bezüglich der Abstandhaltung im Straßenverkehr sollte man sich einfach zwei Faustregeln merken.
Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte als Sicherheitsabstand der halbe Tachowert in Metern eingehalten werden. Tipp: Die Leitpfosten auf der Autobahn sind jeweils mit einem Abstand von 50 Metern aufgestellt und dienen der Orientierung hinsichtlich des Sicherheitsabstandes. Bei schlechter Sicht (Nebel, Regel) und in Tunneln sollte dieser Sicherheitsabstand verdoppelt werden.
Im Stadtverkehr sollten etwa drei Pkw-Längen Abstand gehalten werden.
 
Verkehrssünder werden seit Februar 2009 kräftig zur Kasse gebeten. Um den Rasern und notorischen Dränglern das Handwerk zu legen, wurden die Bußgelder drastisch erhöht, auch für das Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug.

Hier einige Beispiele, wie teuer es werden kann (laut Bußgeldkatalog-Verordnung). Bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h
weniger als 40 Meter Abstand: Regelsatz 100 Euro Bußgeld plus zwei Punkte in Flensburg
weniger als 24 Meter Abstand: 240 Euro Bußgeld plus ein Monat Fahrverbot plus vier Punkte in Flensburg
weniger als 8 Meter Abstand: 400 Euro Bußgeld plus drei Monate Fahrverbot plus vier Punkte in Flensburg
 
Die Erhöhung der Bußgelder scheint Wirkung zu zeigen. Rund 30 % der ARAG Kunden, die eine telefonische Rechtsberatung im Verkehrsrecht in Anspruch genommen haben, gaben an, dass sie sich nun stärker auf die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln konzentrieren als vorher und u.a. auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand achten.

Aggressives Drängeln als strafbare Nötigung
Permanentes Drängeln kann auch den Straftatbestand einer Nötigung erfüllen. Der Unterschied zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Konsequenz: Bußgeld/Fahrverbot) liegt darin, dass eine Nötigung eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch darstellt, die grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.

Eine strafbare Nötigung kommt in Betracht, wenn der Fahrer auf ein vorausfahrendes Fahrzeug unter Außerachtlassung jeglichen Sicherheitsabstandes so dicht auffährt, dass dadurch ein besonnener Kraftfahrer in Furcht und Schrecken versetzt wird und eine unfallträchtige Zwangslage entsteht.

Nicht jedes dichte Auffahren – auch mit Einsatz von Hupe oder Lichthupe – erfüllt den Tatbestand einer Nötigung. Vielmehr muss die Dauer und die Intensität des Auffahrens einen Zwang ausüben, der physisch merkbare Angstreaktionen beim Opfer hervorruft.
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