Reiserecht

Rechtliche Informationen rund ums Reisen

Unbeschwert reisen
Ärger im Urlaub killt die beste Erholung. Verlegte Flugtickets, verlorenes Gepäck, geplatzter Transfer, defekte Klimaanlage. Den Ärger können wir Ihnen leider nicht nehmen. Wer aber seine Rechte kennt, kann ihn zumindest verringern. Ihr Reiseprospekt ist schließlich kein Wunschzettel, sondern Grundlage eines Vertrags. Wenn Sie sich wehren wollen, brauchen Sie den ARAG Individual Rechtsschutz mit Vertrags-Rechtsschutz und Schadenersatz-Rechtsschutz.
Fallbeispiele
Nie wieder Türkei?
Familie U. ist genervt. Die Eltern nebst dreijährigem Wirbelwind Lukas und Teenager Susi hatte einen Club-Urlaub in Antalya gebucht. „Lassen Sie sich von Meer und Sonne bezaubern! Originelle Kinderbetreuung garantiert! Jeden Abend Live-Musik!" Meer und Sonne waren da, der Rest Fehlanzeige. Der Urlaubs-Kindergarten im Umbau geschlossen, die Abenddisco lediglich ein Endlosband Marke „Boney M.". Tagsüber der pure Stress mit Lukas (Ich will nach Hause!) und jeden Abend Flappe bei Susi. Endlich wieder arbeiten, lautete schnell der sehnlichste Wunsch der Eltern. Soll das alles gewesen sein? „Nein", fanden schließlich die Geschädigten und die Richter gaben ihnen recht. Vom Club-Urlaub darf man mehr erwarten, als die Familie U. es erlebte: 40 % Minderung konnten sie mithilfe ihres ARAG Rechtsschutzes geltend machen. Auch die Türkei gewann ihre Reize zurück.

Endlich abheben
Wer wird denn gleich in die Luft gehen, wenn der Flieger mal nicht pünktlich abhebt? Conny und Jörg G. nahmen’s gelassen, als sie immerhin sechs Stunden in Frankfurt auf ihre selbst gebuchte Maschine Richtung Florida warten mussten. Sie taten das einzig Richtige, sie genossen ihre Ferien in den USA in vollen Zügen. Erst nach der Rückkehr forderten sie von der Airline eine Minderung des Flugpreises. Doch die lehnte ab. Jörg G. übergab die Sache seinem Anwalt und zwei Monate später hatte das junge Paar 20 % der Flugkosten auf seinem Konto. Zum Glück hat Jörg G. sich getraut, um sein Recht zu kämpfen. Dank seiner Rechtsschutzversicherung stand er nicht alleine da.
Urlaubsmängel
Melden Sie Mängel sofort! Dazu sind Sie sogar gesetzlich verpflichtet. Sie müssen dem Veranstalter die Chance geben, das Problem zu beheben. Ihr Ansprechpartner ist Ihr Reiseleiter am Urlaubsort.
Setzen Sie dem Reiseveranstalter eine Frist zur Beseitigung des Mangels.
Schreiben Sie ein Beschwerde-Protokoll. Das ist wichtig: Datum, Uhrzeit, Grund der Beschwerde, Absprachen, Zeugenaussagen.
Sichern Sie Beweise durch Fotos oder Videos.
Melden Sie Ihre Forderungen unverzüglich nach Reiserückkehr an. Sie haben nur einen Monat Zeit, Ihre Rechte geltend zu machen.
Vergessen Sie nicht: Auch entgangene Lebensfreude lässt sich „ersetzen“, nicht nur materielle Schäden.
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