Hartz-Reformen

Rechtliche Informationen rund um die Hartz-Reformen

Meine Rechte beim Vermögen
Wer seit Januar 2005 das Arbeitslosengeld II bezieht, muss sein Vermögen prüfen. Denn: erst wenn dieses zur eigenen Versorgung nicht mehr ausreicht, fließt das Arbeitslosengeld II. Viele fürchten jetzt um ihre Alterssicherung. Die Lebensversicherung auflösen und das Geld zu Hause deponieren? Das wäre unklug und übereilt. Wenn Sie betroffen sind, prüfen Sie lieber, ob Sie alle Freibeträge ausgeschöpft haben.

Gerade wer auf den Cent achten muss, hat kaum eine Chance, sein Recht vor Gericht durchzusetzen. Deshalb ist eine Rechtsschutzversicherung wichtig. Durch sie werden Sie – was die Kosten betrifft – wenigstens nicht kalt erwischt. Sehr gut beraten sind Sie mit dem ARAG Rechtsschutz. Wir unterstützen Sie gerne und empfehlen Ihnen einen auf Ihren Fall spezialisierten Anwalt.

Freibeträge

Unbedingt Freibeträge nutzen
Grundsätzlich wird jedem ein Grundfreibetrag von 150 € pro vollendetem Lebensjahr für allgemeines Vermögen (mindestens 3.100 €, maximal 9.750 €) zugestanden. Wer vor 1948 geboren ist, darf mehr Geld auf der hohen Kante haben, nämlich 520 € pro Lebensjahr (maximal 33.800 €). Und unabhängig vom Alter gilt noch der Freibetrag für kurzfristige Anschaffungen von 750 € pro Person.

Dazu kommen weitere 250 € pro Lebensjahr (maximal weitere 16.250 €) z.B. für Lebensversicherungen, die zur Altersvorsorge dienen. Damit dieser Freibetrag gilt, muss vertraglich festgelegt sein, dass man bis zum Rentenalter keinen Zugriff auf das Geld hat.

Pro Kind ist ein Grundfreibetrag von 3.100 € festgelegt. Dieser dient ausschließlich dem „Schutz“ des Vermögens des Kindes und fließt nicht in den Grundfreibetrag für Eltern ein.


Härtefall-Regelung
Auch wenn die Freibeträge überschritten sind, müssen Sie nicht in jedem Fall Ihre Lebensversicherung kündigen. Wer nämlich durch die Auflösung des Vertrages mehr als zehn Prozent seiner eingezahlten Beiträge verlieren würde, bleibt wegen der so genannten Härtefall-Regelung verschont. Das wäre eine „unwirtschaftliche Verwertung“. In den ersten Laufzeitjahren kommt dieser Fall oft vor.

Nicht nur Riester-Rente geschützt
Gut zu wissen ist, dass betriebliche und gesetzliche Rentenanwartschaften, die Riester-Rente und die sogenannte Rürup-Rente beim Freibetrag nicht angerechnet werden.

Fallbeispiel für Freibeträge

Für eine fünfköpfige Familie (Mann 58, Frau 45, drei minderjährige Kinder) fällt ein geschützter Gesamtfreibetrag von 66.410 € an. Daneben können für diese Familie betriebliche Altersversorgung und staatlich geförderte Riester- und Rürup-Verträge in unbegrenzter Höhe bestehen.

Grundfreibetrag arbeitsloser verheirateter Mann (58 J.) 58 x 520 € = 30.160 €
Grundfreibetrag Ehefrau (45 J.) 45 x 150 € = 6.750 €
Freibetrag für notwendige Anschaffungen pro Person (5 Personen)
5 x 750 € = 3.750 €
Allgemeiner Grundfreibetrag der Familie = 40.660 €
Grundfreibetrag für Kinder 3 x 3.100 € = 9.300 €

Zusätzlich werden für die private Altersvorsorge zu den allgemeinen Grundfreibeträgen weitere 250 € pro Lebensjahr, maximal 16.250 € gewährt. Voraussetzung ist der sogenannte Verwertungsausschluss (Verwertung eines Vertrages vor dem Eintritt in den Ruhestand wurde vertraglich ausgeschlossen).

Freibetrag Altersvorsorge arbeitsloser verheirateter Mann (58 J.) 58 x 250 € = 14.500 €
Freibetrag Altersvorsorge Ehefrau (45 J.) 45 x 250 € = 11.250 €
Altersvorsorge Freibetrag der Familie = 25.750 €

Für die fünfköpfige Familie fällt ein geschützter Gesamtfreibetrag von 66.410 € an.
Daneben können für diese Familie betriebliche Altersversorgung und staatlich geförderte Riester- und Rürup-Verträge in unbegrenzter Höhe bestehen.

Tipps zur Stellensuche

Einige Anregungen für Ihre Stellensuche. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Stichwort Bundesagentur für Arbeit: Nutzen Sie das differenzierte Angebot. Nehmen Sie Beratung in Anspruch. Und denken Sie daran, gezielt Zusatzqualifikationen zu erwerben! Vielleicht eröffnet Ihnen einer der neuen Zusatzjobs ungeahnte Perspektiven und einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt.

Lesen Sie Zeitungsinserate oder die Homepage des Arbeitgebers genau und werten sie aus. Durchforsten Sie regionale und überregionale Zeitungen, Fachzeitschriften und Branchenblätter. Sie müssen diese nicht alle kaufen. Die meisten öffentlichen Bibliotheken haben eine ausreichende Auswahl.

Auch eine unaufgeforderte Bewerbung kann Erfolg haben. Suchen Sie nach interessanten Unternehmen, bei denen Sie sich auch ohne vorherige Ausschreibung bewerben. Vielleicht kommt Ihr Brief dort genau zum richtigen Zeitpunkt.

Versuchen Sie es mit einer selbst aufgegebenen Stellenanzeige.

Haben Sie eine eigene Homepage? Sie könnte zu einem Türöffner werden und zeigt, dass Sie innovative Wege gehen.

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