Weitere Chancen nutzen!
Krankheit
Was im Krankheitsfall zählt

Die Gesundheit eines Menschen ist das höchste Gut. Deshalb gilt es, sie mit allen Mitteln zu schützen und zu unterstützen. Doch manchmal ist man einfach machtlos. Eine plötzliche, schwere Erkrankung oder ein schlimmer Unfall – und man steht vor der Frage: was nun? Wie geht es jetzt weiter?
Eine einschneidende Veränderung
Eine Erkrankung oder ein Unfall ist immer eine einschneidende Veränderung – für die Familie wie für den Betroffenen selbst. Gerade in dieser schwierigen Situation braucht man viel Kraft – Kraft, um dem erkrankten Partner beizustehen und ihm eine Stütze zu sein. Kraft, wenn man selbst betroffen ist. Das Wichtigste aber: Verlieren Sie nicht den Lebensmut – und die Hoffnung auf Besserung und Genesung!
In guten Händen
Jetzt gilt es, dass alles medizinisch Mögliche dafür getan wird, damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen. Übrigens tut sich in Sachen Patientenrechte gerade einiges – so sollen nicht nur die Informationsrechte nachhaltig gestärkt werden. Auch soll Patienten ein Recht auf Einsicht in ihre Krankenakte gewährt werden. Krankenhauszusatzversicherungen gewährleisten darüber hinaus nicht nur die Behandlung durch die besten Ärzte, sondern auch eine Unterbringung, die Raum für Privatsphäre lässt.
Die finanzielle Seite
Oft gehen mit der Erkrankung oder einem Unfall auch existenzielle Ängste einher. Denn wer krank oder verletzt ist, der kann kurz- oder langfristig nicht mehr für den Lebensunterhalt sorgen. Steht der Betroffene in einem Angestelltenverhältnis, hat er die ersten sechs Wochen Anrecht auf volle Lohnfortzahlung. Anschließend greift die gesetzliche Krankengeldregelung, die den Lohnausfall mit der Zahlung von bis zu 75 Prozent des Bruttoeinkommens abfedert – bis zu 78 Wochen am Stück. Wenn Sie privat krankenversichert sind, ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung nicht nur Kür, sondern Pflicht – vor allem für Selbstständige, die im Krankheitsfall unmittelbar von Lohnausfällen betroffen sind.
Was Sie noch tun können
Viele Schadensfälle deckt der Versicherungsschutz einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht genügend ab – vor allem dann, wenn sie langfristige Folgen haben. Hier ist private Vorsorge unverzichtbar. Eine Unfallversicherung beispielsweise zahlt umfassend die Kosten der Rehabilitation und sichert Sie im Invaliditätsfall ab. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gleicht Verdienstausfälle aus und nimmt Ihnen so die existenziellen Ängste im Krankheitsfall.
Wichtige Papiere: Ihre Stimme im Notfall
Wenn ein schlimmer Unfall passiert oder eine überraschende Erkrankung eintritt, ist man häufig nicht in der Lage, sich selbst zu äußern. Dokumente, die Sie vorab erstellen und bei sich tragen, sprechen für Sie und helfen den Helfern und Angehörigen im Notfall, Ihrem Willen zu entsprechen. Welche Unterlagen Sinn machen.
Der Organspendeausweis
Mit einem Organspendeausweis können Sie bestimmen, was mit Ihrem Körper im Todesfall passiert. Ob Sie nur bestimmte Organe spenden wollen oder prinzipiell alle – oder gar nicht bereit sind, zu spenden. Haben Sie keine Angaben hierzu getroffen, dann liegt die Entscheidung bei Ihrer Familie oder Entscheidungsbevollmächtigten. Zugegebenermaßen eine schwere, die Sie selbst in die Hand nehmen sollten. Den Organspendeausweis finden Sie auch online zum Herunterladen.
Der Notfallausweis
Manche Dokumente können im Zweifel sogar lebensrettend sein, weil sie das schnelle und richtige Handeln der Helfer unterstützen. Dazu gehört der europäische Notfallausweis. Dieser enthält Angaben zu schweren, chronischen Erkrankungen des Patienten, zu Impfungen, zur Blutgruppe und zu lebensnotwendigen Medikamenten – beziehungsweise solchen, die Sie gar nicht vertragen.
Bestimmen, wer mitbestimmen darf
Für den Fall, dass Sie wichtige Aufgaben wie Bankgeschäfte oder Behördengänge nicht mehr selbst regeln können, sollten Sie eine oder mehrere Menschen Ihres Vertrauens hierzu bevollmächtigen. Möglich ist dies im Rahmen einer sogenannten Vorsorgevollmacht. In dieser können Sie auch weitere wichtige Punkte regeln, etwa, was passieren soll, wenn Sie zum Pflegefall werden, oder wer im Notfall sich um die Betreuung Ihrer noch minderjährigen Kinder kümmern soll.
Betreuungs- und Patientenverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie entweder einen bestimmten Menschen zu Ihrem gesetzlichen Betreuer bestimmen – oder aber auch ausdrücklich ausschließen. Das besondere bei einer Betreuungsverfügung: Hier kontrolliert ein Vormundschaftsgericht, ob sich der Betreuer an die Vorgaben hält. Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie sich nicht mehr darüber äußern können, welche Behandlungen Sie wünschen oder eben auch nicht. Besonders dann, wenn es um lebensverlängernde Maßnahmen geht, kann Ihrem Willen so entsprochen werden. Sorgen Sie also vor!
Was für unverheiratete Lebenspartner gilt
Leben Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, dann ist im Notfall der Mensch, der Ihnen eigentlich besonders nahe steht, rechtlich gesehen ein Fremder. Denn nur Familienangehörige dürfen nach einem Unfall ans Krankenbett vorgelassen und vom Arzt zum Krankheitsbild informiert werden. Unverheiratete Lebenspartner genießen keinerlei Auskunfts- und Mitbestimmungsrechte. Stärken können Sie diese jedoch im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder eines Partnerschaftsvertrags.
