Weitere Chancen nutzen!
 

Jobwechsel

So gelingt der Neustart


Von der Ausbildung bis zur Rente im gleichen Unternehmen? Das kommt heute kaum noch vor. Jobwechsel sind normaler Bestandteil einer modernen Berufsbiografie. Neuer Wind, Aufstieg, mehr Gehalt – die Gründe für eine berufliche Veränderung sind vielfältig. Was beim Wechsel zu beachten ist.
Der reibungslose Übergang
Sie haben bereits eine mündliche Zusage für den neuen Job? Herzlichen Glückwunsch! Bei den konkreten Vertragsverhandlungen mit Ihrem neuen Arbeitgeber sollten Sie unbedingt Ihre Kündigungsfrist beachten, die per Arbeitsvertrag oder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verbindlich geregelt ist. Denn Überschneidungen können arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Den alten Job sollten Sie trotzdem erst kündigen, wenn der neue Vertrag bereits unterschrieben ist. Sonst stehen Sie am Ende im schlechtesten Fall mit leeren Händen da.
Gehen Sie im Guten!
Schließen Sie Ihre Projekte gewissenhaft ab. Mit einer ausführlichen Übergabe laufender Aufgaben an Kollegen oder Nachfolger erleichtern Sie diesen nicht nur die Arbeit, sondern Sie sorgen auch dafür, dass die Arbeitsabläufe im Unternehmen weiterhin reibungslos funktionieren. Damit hinterlassen Sie einen positiven Eindruck, denn wie das Sprichwort schon sagt: Man sieht sich immer zweimal im Leben.
Nochmal in den Urlaub?
Steht Ihnen aus Ihrem alten Arbeitsverhältnis noch Resturlaub zu, dann müssen Sie diesen auch in Ihrer Kündigungsfrist nehmen – es sei denn, es sprechen wichtige betriebliche Gründe dagegen. In diesem Falle muss der Arbeitgeber den Resturlaub laut Bundesurlaubsgesetz auszahlen. Auch die geleisteten Überstunden müssen noch vor dem letzten Arbeitstag durch Freizeitausgleich abgegolten werden – oder aber ausbezahlt werden. Auf Ihren gesetzlichen Urlaub verzichten können Sie übrigens nicht, auch darf der Arbeitgeber zu viel genommenen Urlaub in der Regel nicht zurückfordern.
Prämien, Weihnachtsgeld und Co.
13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen – ob Sie beim Ausscheiden aus einem Unternehmen darauf Anspruch haben oder nicht, hängt im Wesentlichen von den individuellen Vertragsvereinbarungen ab. Zwar hat man bei einem 13. Monatsgehalt anteiligen Anspruch auf eine vorzeitige Auszahlung, allerdings kann diese durch eine Rückzahlungsklausel im Vertrag ausgehebelt werden. Weihnachtsgeld und Boni erhalten Sie in der Regel nur dann, wenn Sie zum Auszahlungszeitpunkt noch im Unternehmen tätig sind – aber auch hierzu lohnt ein Blick in den Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ein bisschen Verhandlungsgeschick.
Es ist Zeugnistag
Zu guter Letzt: das Arbeitszeugnis. Der Anspruch auf eine qualifizierte und aussagekräftige Bewertung Ihrer Leistung auf dem Papier ist gesetzlich geregelt. Checken Sie Ihr Arbeitszeugnis sorgfältig und bitten Sie gegebenenfalls um Nachbesserung – für Ihr „Arbeitsgutachten“ gibt es nämlich klare formelle Richtlinien, die eingehalten werden müssen. So müssen alle Angaben vollständig sein und der Wahrheit entsprechen. Zudem muss es wohlwollend formuliert sein und darf für die berufliche Zukunft desjenigen, über den Zeugnis abgelegt wird, nicht zum Nachteil geraten.
Der erste Tag im neuen Job
Der erste Eindruck zählt! Deshalb sollte man am ersten Arbeitstag nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen. Zu viel Zurückhaltung und Nervosität aber ist auch nicht ratsam. Ein professionelles, freundliches und aufmerksames Auftreten ist der richtige Mittelweg. Gehen Sie offen auf Ihre neuen Kollegen zu und stellen Sie sich vor – das erleichtert das erste „Beschnuppern“. Schon beim Vorstellungsgespräch können Sie sich vorab einen Eindruck vom Dresscode im Unternehmen machen. Lieber am ersten Tag etwas zu schick kommen, als „underdressed“.
Mit Freude ans Werk
Klären Sie, was von Ihnen erwartet wird und welche Aufgaben auf Sie zukommen. Zeigen Sie Engagement und Freude auf Ihnen bevorstehenden Herausforderungen und zögern Sie nicht, nachzufragen, wenn etwas unklar ist. Einem „Neuling“ wird dies keiner übel nehmen – im Gegenteil: Wenn Sie von Anfang an gute Arbeit leisten, erleichtert das Ihren Einstieg im neuen Team. Vorsicht aber im neuen Job mit zu viel Offenheit über den alten Arbeitgeber! Das fahrlässige Ausplaudern von betrieblichen Interna und die Verletzung von Verschwiegenheitspflichten kann rechtliche Konsequenzen haben – auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Wie meistere ich die ersten 100 Tage?
Für die Rubrik "Karriereratgeber" der Online-Ausgabe des Handelsblatts hat Mascha Dinter Experten befragt, wie man die aufregende erste Zeit am neuen Arbeitsplatz am besten meistert. Lesen Sie Ihre 14 besten Tipps für einen erfolgreichen Start.
 
Betriebliche Altersvorsorge und Jobwechsel
Sie haben in Ihrem alten Unternehmen in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt? Sehr vorausschauend! Die bereits erworbenen Ansprüche verfallen durch einen Jobwechsel – wie häufig befürchtet – nicht, sondern können zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Einen Rechtsanspruch auf Weiterführung im künftigen Unternehmen haben Sie allerdings nur, wenn Sie über eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse angespart und den Vertrag nach dem 1. Januar 2005 unterzeichnet haben. Ist dies der Fall, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder führt Ihr neuer Chef den alten Vertrag einfach weiter, oder die von Ihnen bereits erworbenen Ansprüche werden auf einen neuen Vertrag übertragen.