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Lästig, aber schnell erfüllt: Die Impressums­pflicht trifft fast jeden. Wir sagen Ihnen, wie die unterschiedlichen Anforderungen für private und geschäftliche Auftritte sind und was Sie in sozialen Netzwerken beachten müssen.

Es trifft fast jeden: Ein Impressum brauchen alle geschäftlich genutzten Seiten im Internet und Auftritte in Social Media Netzwerken. Private Internet­seiten sind nicht betroffen, wenn sie ausschließlich persönlichen Zwecken dienen. Zum Beispiel, um Urlaubsfotos zu zeigen.

Setzen Sie aber ein Werbe-Banner ein oder nehmen an einem Affiliate-Programm teil, agieren Sie bereits kommerziell und müssen ein Impressum haben. So will es das Telemedien­gesetz. Bei Verstößen gegen die Impressumspflicht kann ein Internet-Rechtsschutz helfen

So erfüllen Sie die Impressumspflicht

Beim Impressum haben es Privatleute leicht: vollständiger Name, Anschrift und E-Mail-Adresse müssen gut auffindbar sein. Achtung: Ein Postfach reicht nicht aus.
Von geschäftlichen Websites oder Profilseiten bei Facebook oder anderen sozialen Netzwerken wird weit mehr verlangt.

Name und Anschrift
Telefon­nummer und E-Mail-Adresse, evtl. Faxnummer
Eintrag im Handels­register oder einem anderen Register, beispielsweise dem Vereinsregister
Umsatzsteuer­identifikationsnummer gem. § 27a UStG (wenn vorhanden)
Rechtsform der Gesellschaft und Vertretungs­berechtigte (wenn es sich um eine juristische Person oder eine Personengesellschaft handelt)
Berufs­ständische Kammer (beispielsweise bei Architekten) oder Aufsichts­behörde
Name und Anschrift des inhaltlich Verantwortlichen bei journalistisch-redaktionellen Inhalten
Name und Anschrift der Berufshaftpflicht­versicherung bei Anbietern von Dienstleistungen

Das Impressum sollte auf der Homepage nicht mehr als zwei Klicks von jeder Unterseite entfernt sein. Am besten setzen Sie den Link auf jede Seite. Sie müssen übrigens nicht unbedingt den Begriff „Impressum“ verwenden. Testen Sie, ob Ihr Impressum auch auf mobilen Endgeräten erscheint. Checken Sie überhaupt Ihr Impressum regelmäßig – so erreichen Sie, dass es bei Updates der Netzwerke noch da ist.

Das Einhalten der Informations­pflichten lohnt sich. Verstöße gegen die Anbieter­kennzeichnungspflicht können nach dem Telemediengesetz bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Daneben können Unterlassungs­ansprüche bestehen.

Übrigens: Hier geht’s zum Impressum der ARAG

Das sagt Udo Vetter

Unser Experte für das Recht im Internet macht in seiner Kolumne den Impressums-Check und erklärt, was die Impressumspflicht für Blogger bedeutet.

Die passenden Gerichtsurteile

Facebook-Impressum muss sein

Vor dem Landgericht Aschaffenburg ging es um einen Streit zwischen zwei Betreibern von Stadtinfo­portalen, die beide auch einen Facebook-Auftritt hatten. Ein Unternehmen gab dort aber nur die reinen Kontakt­daten mit Adresse und Telefon­nummer, nicht aber die Daten über die Gesellschaftsform preis. Dies wurde vom Gericht als wettbewerbs­rechtlicher Verstoß gewertet.

Impressumspflicht für Online-Händler

Auch wenn Sie eine Online-Plattform nutzen, müssen Sie für Ihr Angebot ein Impressum haben. Und die Betreiber der Plattformen müssen es ihren gewerblichen Anbietern ermöglichen, dieses auf einfachem Wege einzurichten, um die gesetzlich notwendigen Angaben zu machen. Das Oberlandes­gericht Düsseldorf hat in einem Rechtsstreit einen Online-Markt dazu verurteilt. Der Anbieter hatte im Anmelde­formular für seine Kunden keine entsprechenden Felder vorgesehen.

Auch gut zu wissen: Facebook – Anmeldung nur mit Klarnamen

Facebook verlangt von seinen Nutzern bei der Registrierung die Angabe ihrer wahren Daten und sperrt die Konten von Nutzern, die nicht ihren korrekten Namen angegeben haben. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hatte unter Verweis auf das deutsche Datenschutz- und Telemedienrecht Facebook USA und Facebook Irland aufgegeben, Nutzern die Angabe eines Pseudonyms zu ermöglichen. Vor Gericht gewann Facebook, weil irisches Datenschutzrecht anzuwenden ist.

Die sogenannten Communitystandards helfen dabei, unerwünschte Beiträge und Bewertungen zu identifizieren. Das Ziel: Jedem Nutzer ein möglichst sicheres Gefühl beim Benutzen der Plattform zu geben. Auch auf geschäftlicher Ebene unterstützt Facebook dabei Unternehmen, die Erfahrungen mit ungerechtfertigten Negativaussagen machten. Daher können Inhalte von fremden Nutzern entfernt werden, wie: Betrug, Belästigung, Hassbotschaften oder explizite Themen. Facebook kann aufgrund der enormen Menge an Bewertungen nicht alles kontrollieren. Haben auch Sie Erfahrungen mit unternehmensschädigenden Rezensionen gemacht? Wir helfen Ihnen beim Löschen einer negativen Bewertung auf Facebook.

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